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Interview - Ökonom: Sondervermögen keine Umgehung der Schuldenbremse

Am Mittwoch wird ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse erwartet. Es geht um 60 Milliarden Euro für die Bewältigung der Corona-Krise, die in einen Sonderfonds für den Klimaschutz verschoben wurden. Der Wirtschaftsprofessor Lars Feld erhofft sich von dem Urteil mehr Klarheit über die Ausnahmeregel zur Schuldenbremse.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich am Mittwoch mit einer ganz besonderen Frage: Wo liegen die rechtlichen Grenzen des Schuldenmachens? Konkret geht es darum, dass die Bundesregierung rückwirkend den Bundeshaushalt geändert hat: Gelder, die eigentlich dazu gedacht waren, die Corona-Krise zu bekämpfen, sollen jetzt für den Klimaschutz eingesetzt werden - im Sondervermögen "Energie- und Klimafonds".

Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geht das zu weit. Sie sieht darin eine Umgehung der Schuldenbremse und hat geklagt. Sollte Karlsruhe ihr recht geben, könnte das heftige Auswirkungen haben: Der Ampel-Koalition könnten Milliarden für die Klimapolitik fehlen.

Feld: Klimaschutzmaßnahmen sind langfristige Investitionen

 

Lars Feld war lange Jahre Mitglied im Sachverständigenrat für Wirtschaft, jetzt ist er Wirtschaftsberater von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Den Vorwurf, dass die Schuldenbremse mit dem Sondervermögen umgangen werde, weist der Wirtschaftsprofessor zurück. Um den wirtschaftlichen Schock der Coronakrise abzumildern, habe es staatliche Maßnahmen in Form von Investitionen gebraucht. Klimaschutzmaßnahmen seien langfristige Investitionen.

Was die Richter klären müssten sei, was innerhalb der Ausnahmeregel der Schuldenbremse erlaubt sei, so Feld. Hier brauche es konkretere Vorgaben, wie viele Schulden innerhalb einer solchen Ausnahme gemacht werden und wie die Mittel verwendet werden dürften.

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