Jedes Bundesland muss einen bestimmten Anteil von Asylsuchenden und Flüchtlingen aufnehmen. Deren Verteilung innerhalb Deutschlands erfolgt nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel".
Laut diesem Schlüssel muss Brandenburg aktuell 3,03 Prozent der Flüchtlinge innerhalb Deutschlands unterbringen.
Konkret sah das bis Ende Juli so aus:
Im Jahr 2023 hat Brandenburg bislang knapp 10 000 Flüchtlinge neu aufgenommen. Für die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kommunen ist die Zentrale Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt verantwortlich.
Fast alle brandenburgischen Kommunen melden jedoch aktuell, dass sie keine Aufnahmekapazitäten mehr haben. Nur die Städte Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder) hatten Ende Juli noch freie Plätze.
Auch deshalb hat die Brandenburgische Landesregierung zum 1. Juli eine Gesetzesänderung beschlossen: Flüchtlinge mit geringen Bleibechancen müssen länger in den Erstaufnahme-Zentren des Landes bleiben, bevor sie auf die Kommunen weiterverteilt werden. So sollen die Kommunen entlastet werden-
Die Weiterverteilung der Menschen aus den Erstaufnahmezentren erfolgt ebenfalls nach einem Quotensystem. Hier spielen unter anderem Größe, Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft der Kommune eine Rolle.
Die Kommunen wiederum können mehr oder weniger Menschen aufnehmen, als sie müssten – etwa, wenn sie ein Überangebot an freien Plätzen oder eben keine Kapazitäten mehr haben.
Sie brauchen dazu aber jeweils die Zustimmung des Sozialministeriums in Potsdam.