Die Hand eines älteren Menschen wird von zwei Händen in medizinischen Handschuhen gehalten (Bild: picture alliance / Ute Grabowsky)
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Interview - Gesellschaft für Palliativmedizin: Gesetze zur Suizidhilfe werden Betroffenen nicht gerecht

Am Donnerstag debattiert der Bundestag über eine Neuregelung der Suizidhilfe in Deutschland und über das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Claudia Bausewein von der Gesellschaft für Palliativmedizin sagt, Betroffene brauchen eine längere Begleitung und jemanden, wer versucht, ihre Situation zu verstehen.

Zwei Entwürfe liegen zur Abstimmung am Dienstag im Bundestag. Der eine will ermöglichen, dass Menschen nach einem Beratungsgespräch ein tödlich wirkendes Medikament bekommen können. Der andere fordert zusätzlich ein ärztliches Gutachten und will geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen.

"Die beiden Gesetzesentwürfe sind deshalb herausfordernd, weil sie der Situation der Menschen, die in eine Notsituation geraten, die sagen 'Ich möchte meinem Leben ein Ende setzen', nicht gerecht werden", sagt Claudia Bausewein gesprochen, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Diese Betroffenen brauchten mehr als eine Beratung.

Viele Organisationen fordern ein Suizid-Präventionsgesetz vor einem Suizidhilfegesetz. Die Suizidprävention in Deutschland sei bisher nicht dauerhaft verankert und dauerhaft finanziert. Bausewein spricht sich außerdem für eine zentrale Anlaufstelle für Menschen in Lebenskrisen aus. Es gehe nicht darum, alle Suizide zu verhindern, sondern darum, dass Menschen in ihrer Not die Unterstützung erhalten, "um eine wirklich frei verantwortliche Entscheidung treffen zu können."

Zudem kritisiert die Präsidentin der Gesellschaft für Palliativmedizin, dass die Gesetzesentwürfe so kurzfristig bekannt geworden sind. Sie fordert eine längere öffentliche Debatte darüber, damit die Abgeordneten eine qualifizierte Entscheidung treffen können.

Hintergrund

Bundestagsentscheidung zur Sterbehilfe

Der Bundestag stimmte heute über zwei Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe ab.

Beide wollen ermöglichen, dass Menschen nach einem Beratungsgespräch ein tödlich wirkendes Medikament bekommen können. Einer der Entwürfe fordert aber zusätzlich ein ärztliches Gutachten und will, dass geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich strafbar ist.

Außerdem soll der Bundestag über einen gemeinsamen Antrag beider Gruppen entscheiden, der ein eigenes Gesetz zur Suizidvorbeugung sowie ein bundesweites Hilfstelefon fordert.

Die Ärzte, Sozialverbände und Kirchen haben gefordert, dass mehr für Vorbeugung getan werden soll.

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