Ein Stacheldrahtzaun am Flughafen Düsseldorf - mit einem Flugzeug im Hintergrund.
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Interview - Frei (CDU): EU-System für Migration funktioniert nicht

Nach dem Anschlag von Aschaffenburg fordert die CDU beim Thema Migration schärfere Regeln als die EU sie hat. Es sei durchaus möglich, nationales Recht vor EU-Recht zu stellen, erklärt CDU-Politiker Thorsten Frei.

Nach der Messerattacke von Aschaffenburg hat die Unionsfraktion bekräftigt, dass sie die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland deutlich begrenzen will. Ihr parlamentarischer Geschäftsführer Thorsten Frei (CDU) sagt, wer nicht einreiseberechtigt sei und aus einem sicheren Land komme, müsse zurückgewiesen werden. Um das zu erreichen, solle nationales Recht über EU-Recht gestellt werden.

"Das europäische Recht ist die Dublin-III-Verordnung", so Frei. "Und wenn man sich ehrlich die Situation anschaut, dann muss man sagen, dass Deutschland das einzige für Migration relevante Land ist, das sich an diese Verordnung noch hält." Andere Länder wie etwa Italien, Griechenland, Kroatien oder Bulgarien lehnten die vereinbarten Rücküberstellungen ab.

Frei: Nationales Recht über EU-Recht stellen


"Deswegen sind wir der Auffassung, dass man über Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union nationales Recht zum Durchsetzen bringen kann", erklärt Frei, der studierter Jurist ist. Es gehe um Artikel 16a, Absatz 2 des Grundgesetzes. "Da steht drin, dass sich auf das Recht auf Asyl eben nicht berufen kann, wer aus einem EU-Mitgliedsstaat oder einem anderen sicheren Staat nach Deutschland einreist."

Frei sagt, er sei davon überzeugt, dass die Bundespolizei die Kontrolle von Ausländern an den deutschen Außengrenzen in vollem Umfang wahrnehmen kann. "Wir haben 50 000 Bundespolizisten und die können Grenzschutz, darauf können wir uns verlassen. Die Bundespolizei ist in den vergangenen Jahren personell deutlich gestärkt worden. Sie hat die Ausbildung, die Ausstattung und die Fähigkeit, diese Aufgabe zu erfüllen."

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