Interview - Staatsrechtler: Größe der AfD erschwert Verbotsverfahren
Mehrere Bundestagsabgeordnete wollen offenbar ein Verbotsverfahren gegen die AfD erwirken. Für den Staatsrechtler Ulrich Battis klingt das nach keiner allzu guten Idee.
Dem Ansinnen mehrerer Abgeordneter des Bundestags, fraktionsübergreifend ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu bewirken, spricht Staatsrechtler Ulrich Battis - sollte es dazu kommen - keine großen Erfolgchancen zu. Die Hürden seien sehr hoch. Bisherige ähnliche Versuche seien nicht "über ein Planungsstadium hinausgekommen", so Battis.
Battis sieht keinen eindeutigen Beseitigungs- oder Beeinträchtigungsversuch der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die ein Verbotsverfahren nötig machen würden. "Das liegt daran, weil letztlich hier genau für die gesamte Partei so etwas nachgewiesen werden muss." Ein einzelnes Verhalten reiche nicht. Er betont zudem, dass so ein Verfahren lange dauern würde.
Battis: Fehler der Regierungen halfen AfD
Dass die AfD eine große Wählerschaft hat, sieht Battis zudem als Problem für ein mögliches Verbotsverfahren an. "Eine kleine Partei zu verbieten, ist relativ leicht, wenn man eine große Partei mit 30 Prozent oder einem Drittel der Sitze im Parlament [Battis spielt auf das Thüringer Landesparlament an, Anm. d. Red.] verbieten will, dann kommt natürlich gleich der Einwand, das ist undemokratisch, wenn ein Drittel der Menschen, der Wähler und Wählerinnen, diese Partei gewählt haben - und ihr müsst die Partei politisch bekämpfen. Und nur weil ihr das nicht packt, greift ihr jetzt zum letzten Mittel."
Der Staatsrechtler würde es gegenüber einem Verbotsverfahren vorziehen, wenn eine "vernünftige Politik" gemacht würde, "die es verhindert, dass die AfD so stark wird." Ihr Erstarken habe, so Battis, mit Fehlern der verschiedenen Regierungen der letzten Jahre zu tun. Battis lehrte an verschiedenen Universitäten, zuletzt bis zu seiner Emeritierung 2009 an der Humboldt-Universität zu Berlin.