Ein Mann raucht einen Joint (Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
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Interview - Lütke (FDP): Jugendliche sollen weiter nicht Cannabis konsumieren

Der Bundesrat hat der Teillegalisierung von Cannabis zugestimmt. Die Sprecherin für Sucht- und Drogenpolitik, Kristine Lütke (FDP), erklärt, welche Regeln ab April für den Besitz und Anbau von Cannabis gelten sollen. Dadurch solle der Konsum nicht gefördert werden, sagt sie.

Bei der Teillegalisierung von Cannabis gelten gewisse Regeln, betont Kristine Lütke, FDP-Sprecherin für Sucht- und Drogenpolitik. "Der Konsum von Cannabis wird entkriminalisiert, auch der Besitz wird in bestimmten Grenzen entkriminalisiert." In der Öffentlichkeit dürfen Erwachsene in Zukunft bis zu 25 Gramm Cannabis mitführen. Zudem dürfen sie zu Hause eine Besitzmenge von bis zu 50 Gramm aufbewahren.

Für junge Erwachsene gelten strengere Regeln mit bis zu 30 Gramm Besitzmenge im Monat, etwa in einem Cannabis-Club. "So dass wir auch hier dem Schutz der jungen Erwachsenen Rechnung tragen." Lütke verweist darauf, dass Berliner Parks nicht repräsentativ für ganz Deutschland seien. In Bayern etwa würde bisher restriktiver mit Drogen umgegangen.

Durch die Teillegalisierung gehe es darum, die Konsumentinnen und Konsumenten "nicht mehr ausschließlich auf den Schwarzmarkt schicken zu müssen." Ab dem 1. Juli werde zudem der genossenschaftliche Anbau in Cannabis-Clubs möglich. Man müsse dann Mitglied in so einem Club sein. Der Anbau passiere unter Qualitätsvorgaben und einer Beratung. "Es sind ja auch Beauftragte für den Jugendschutz in den Cannabis-Clubs vorgesehen."

"Somit schaffen wir vor allem zwei legale Bezugswege für die Konsumentinnen und Konsumenten von Cannabis". Laut Lütke geht es nicht darum, den Cannabiskonsum zu fördern, sondern, denjenigen, die ohnehin konsumieren, die Möglichkeit zu geben, es legal zu tun. "Jugendliche an sich sollen auch weiterhin nicht Cannabis konsumieren", betont die FDP-Politikerin. Bei der Teillegalisierung handle es sich um die kontrollierte Abgabe an Erwachsene.

Hintergrund

Bundesrat lässt Cannabis-Gesetz passieren

Die geplante Teil-Legalisierung von Cannabis kann zum 1. April in Kraft treten.

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Eine Person raucht einen Joint (Bild: picture alliance/dpa/Fabian Sommer)
picture alliance/dpa/Fabian Sommer

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