Getrocknete Cannabis-Blüten liegen auf einem Stein.
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Interview - Cannabis-Gesetz: Städtetag sieht Nachbesserungsbedarf

Die geplante Teil-Legalisierung von Cannabis kann zum 1. April in Kraft treten. Ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand am Freitag im Bundesrat keine Mehrheit. Der Nachbesserungsbedarf im Gesetz sei "ziemlich massiv", beklagt Städtetagspräsident Markus Lewe (CDU).

Zwar sei es gut, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unter anderem eine flexiblere Umsetzung des geplanten Cannabis-Gesetzes zugesagt hat, erklärt Markus Lewe, Präsident des Deutschen Städtetags. Das seien aber nur Protokollnotizen.

"Ich glaube, die Nachbesserungen können nur im Vermittlungsausschuss erfolgen, weil die schon ziemlich massiv sein müssen", sagte Lewe am Freitagmorgen vor der Sitzung des Bundesrats. Die Länderkammer entschied dann am Mittag, dass der Vermittlungsausschusses nicht angerufen wird - und stimmte dem Gesetzentwurf zu.

Lewe: Regelung nicht geeignet für Jugendschutz


Laut Lewe ist zum Beispiel die Regelung zum Jugendschutz nicht praktikabel. Laut Gesetz darf im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kitas und Spielplätze kein Cannabis konsumiert werden. Zwar sei Jugendschutz wichtig, "aber bricht man das auf Berlin runter, dann könnte ich im Grunde den Kreis so groß ziehen wie die Stadt Berlin, weil ich habe ständig irgendwelche Schulen, Kitas oder Spielplätze".

Außerdem hätten die Kommunen nicht genug Personal für die nötigen Kontrollen, so Lewe, der CDU-Oberbürgermeister in Münster ist.

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