Ja. Laut Paragraf 104 aus dem Aktiengesetz kann das zuständige Registergericht - das ist bei VW das Amtsgericht in Braunschweig - auf Antrag des Aufsichtsrates die fehlenden Aufsichtsratsmitglieder bestellen. Das ist grundsätzlich erst nach drei Monaten Vakanz der Fall, kann «in dringenden Fällen» aber auch früher geschehen. Und so ist es kürzlich auch passiert: Die Nichten des zurückgetretenen VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch, Louise Kiesling (57) und Julia Kuhn-Piëch (34), brauchen die Amtszeit des Ehepaars Piëch auf, das sich gemeinsam aus dem Gremium verabschiedet hatte. Die Amtszeit der zwei Frauen läuft damit noch bis Frühling 2017. Die Hauptversammlung am Dienstag muss sie nicht bestätigen. Theoretisch könnte über einen erneuten Rücktritt und eine erneute Bestellung über das Gericht auch künftig ein neuer Wechsel stattfinden - ohne eine Hauptversammlung.