- Milliardenpoker um den Atomausstieg

Nach der Katastrophe von Fukushima im März 2011 hatte die Bundesregierung die schrittweise Abschaltung aller Atomkraftwerke bis 2022 beschlossen. Doch die Energiewirtschaft wehrt sich: Das Atomausstiegsgesetz komme einer Enteignung gleich, so die AKW-Betreiber. Sie fordern eine Entschädigung in Milliardenhöhe. Am Dienstag und Mittwoch findet vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung zu drei Verfassungsbeschwerden gegen den Atomausstieg statt. Worum geht es genau und welche Folgen könnte das Urteil haben? Wir haben Fragen und Antworten zusammengestellt.  

Atomausstieg vor Gericht: Fragen und Antworten

  • Wer klagt wogegen?

  • Worauf stützen sich die Kläger?

  • Welche Folgen könnte das Urteil haben?

  • Wollen die Konzerne die Atomwende rückgängig machen?

Die deutschen Atomkraftwerke und ihre Restlaufzeiten

Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 nahm die Bundesregierung ihre erst ein Jahr zuvor vereinbarte Laufzeitverlängerung für die Kernkraftwerke zurück und beschloss
einen schrittweisen Atomausstieg. Statt frühestens 2036 soll nun der letzte Meiler bis 2022 vom Netz gehen. Acht AKW wurden 2011 sofort stillgelegt. Der Rückbau wird Jahre dauern und Milliarden kosten - hinzu kommen die ungewissen Kosten bei der Endlagerung des Atommülls. Die Restlaufenzeiten der noch in Betrieb befindlichen Reaktoren:

Atomkraftwerk Haupteigentümer Nennleistung (Megawatt) Restlaufzeit
Baden-Württemberg:      
Neckarwestheim II    EnBW     1395 1989-2022
Philippsburg II        EnBW     1458  1984-2019
Bayern:      
Isar II     E.ON      1475  1988-2022
Gundremmingen B  RWE/E.ON  1344    1984-2017
Gundremmingen C  RWE/E.ON  1344    1984-2021
Niedersachsen:      
Grohnde   E.ON 1360 1984-2021
Emsland RWE/E.ON 1400 1988-2022
Schleswig-Holstein:      
Brokdorf E.ON/Vattenfall   1440 1986-2021
       

Infos im WWW

Kernenergie in Deutschland

Vattenfall zur Klage

Kommission zum Kernenergieausstieg

BUND zum AKW-Rückbau

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