- Urteil löst Debatte über Mietspiegel aus

Berlins Mietspiegel wird oft als Vorbild genannt: Viele Zahlen, abgewogen mit Interessen von Mietern und Vermietern. Ein Urteil, das in der vergangenen Woche am Amtsgericht Charlottenburg fiel, stellt das seitdem in Frage - und damit auch die Grundlage der Mietpreisbremse.

Ein Berliner Amtsgericht hatte den Mietspiegel der Hauptstadt vor einer Woche gekippt und damit eine bundesweite Debatte über die Grundlage für Millionen Mietverträge ausgelöst.

"Das ist der erste Dominostein, der gefallen ist", sagte Kai Warnecke, der Hauptgeschäftsführer des Eigentümerverbands Haus und Grund. Bundesweit würden nun die Mietspiegel fallen und damit die Basis für die ab Juli geltende Mietpreisbremse.

Der Deutsche Mieterbund hingegen erwartet, dass Mieter und Vermieter sich weiter auf die Mietspiegel stützen, um kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Der Berliner Senat hob hervor, das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, der Mietspiegel bleibe in Kraft. Senatssprecher Bernhard Schodrowski sprach von einer Einzelfallentscheidung.

Eine Frau schaut sich Donnerstag (23.05.13) in Berlin waehrend einer Pressekonferenz den Mietspiegel 2013 an. Der Senat stellt bei einer Pressekonferenz den Mietspiegel des Jahres 2013 vor (Quelle: imago/CommonLens)
Bild: (Quelle: imago/CommonLens)

Die knapp 600 Mietspiegel in Deutschland legen ortsübliche Vergleichsmieten fest, an denen sich Mieter und Vermieter orientieren - wo der Wohnungsmarkt angespannt ist künftig auch bei Neuverträgen, so will es das Gesetz zur Mietpreisbremse. In den meisten Großstädten erstellen Wissenschaftler sogenannte qualifizierte Mietspiegel.

Nach dem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg vom vergangenen Montag genügt der Berliner Mietspiegel aber nicht wissenschaftlichen Kriterien. Im konkreten Fall seien Mieten von 7 bis 11 Euro als Wucher eingestuft und nicht eingerechnet worden, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Solche politischen Maßgaben gibt es auch in anderen Mietspiegeln.

Zweifel an der Grundlage der Mietpreisbremse

Nach dem Urteil genügt auch die Einteilung der Berliner Wohnlagen in die Kategorien einfach, mittel und gut anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen nicht. Die betroffenen Mieter wollen gegen das Urteil nach Angaben des Berliner Mietervereins Revision einlegen.

Das Urteil wecke Zweifel an der Grundlage der Mietpreisbremse, bemerkte das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Der Mietrechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, forderte bundesgesetzliche Vorgaben für Mietspiegel.

Aus Sicht des Mieterbunds haben die Mietspiegel in Deutschland aber Bestand. Nur wenige Vermieter könnten es sich leisten, Mieterhöhungen stattdessen mit Hilfe von Sachverständigengutachten vor Gericht durchzusetzen, sagte Sprecher Ulrich Ropertz. Haus und Grund sprach dagegen von einer Katastrophe für Mieter und kleine Vermieter. Sie sähen sich in den den Großstädten nun häufiger vor Gericht wieder.

Am heutigen Montag nun wird in Berlin die Neuauflage des Mietspiegels vorgestellt. Diese sei "rechtssicherer", hob der Senat hervor. Die Grünen warfen der rot-schwarzen Landesregierung vor, die im Koalitionsvertrag 2011 angekündigten Verbesserungen versäumt zu haben. Der Immobilienverband Deutschland forderte, die Mietpreisbremse für Berlin auszusetzen, bis es einen fundierten Mietenvergleich gebe.

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Blick auf einen terrassenförmig zurückgebauten Wohnblock im Gebiet "Ahrensfelder Terrassen" in Berlin-Marzahn (Bild: dpa)
ZB

Neuer Mietspiegel für Berlin

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