Interview - BIG: Haben seit über 20 Jahren für Gewalthilfegesetz gekämpft
Der Bundesrat hat dem sogenannten Gewalthilfegesetz zugestimmt. Nua Ursprung von der Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen sagt, sie erhoffe sich davon, dass der Zugang zu Schutz für Betroffene leichter wird.
Alle drei Minuten erfährt statistisch gesehen eine Frau in Deutschland häusliche Gewalt. Nach Vorgaben der Istanbul-Konvention fehlen deutschlandweit mehr als 14 000 Plätze in Schutzeinrichtungen für betroffene Frauen und Mädchen. Das soll sich ändern durch das neue Gewalthilfegesetz, dem am Freitag der Bundesrat zugestimmt hat.
"Es ist für uns superwichtig, dass dem heute zugestimmt wurde und dass es jetzt endlich kommt", sagt Nua Ursprung von der Berliner Initative gegen Gewalt an Frauen (BIG). "Wir erhoffen uns davon vor allem, dass der Zugang zu Schutz für betroffene Frauen leichter wird und dass nicht mehr länger das Geld entscheidet, ob eine Frau Schutz findet oder nicht."
Rechtsanspruch auf Schutz vor Tätern
Mit dem Gewalthilfegesetz soll der Bund sich künftig an den Kosten beteiligen - mit insgesamt 2,6 Milliarden Euro innerhalb von zehn Jahren. Bisher war die Finanzierung von Frauenhäusern eine freiwillige Leistung der Länder und Kommunen. Außerdem bekommen Betroffene erstmals einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz vor Tätern.
Die Frauenhäuser in Deutschland hätten seit über 20 Jahren für ein solches Gesetz gekämpft, betont Ursprung. "Wir hätten eigentlich lieber vorgestern als heute damit anfangen müssen, den Schutz auszubauen." Nach wie vor fehlten allerdings besondere Maßnahmen für Frauen mit unsicherem Aufenthaltstitel.
Außerdem kritisiert die BIG-Referentin, dass in den Verhandlungen über das Gewalthilfegesetz der Zugang zu Frauenhäusern für nicht-binäre Personen gestrichen worden sei. "Das finden wir absolut bedauernswert und ehrlich gesagt ein bisschen peinlich." Natürlich stehe es aber nach wie vor allen Frauenhäusern offen, auch nicht-binäre Personen aufzunehmen.