Interview - Wallstein (SPD): Es geht um den Schutz unserer Demokratie
Die Cottbuser Bundestagsabgeordnete Maja Wallstein (SPD) hat den Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD unterschrieben. Für sie steht fest, dass die AfD keine normale Partei sei.
Ist die die AfD eine Partei, die im Einklang mit der Verfassung steht – oder gehört sie verboten? Entscheiden kann das nur das Bundesverfassungsgericht. Nach dem Willen einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten sollte es das dringend tun, 112 Abgeordnete, die sich hinter den AfD-Verbotsantrag des CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz gestellt haben. Eine von ihnen ist die Cottbuser SPD-Bundestagsabgeordnete Maja Wallstein. Sie sei fest davon überzeugt, dass "im demokratischen Spektrum" des Bundestages Einigkeit darüber herrsche, dass die AfD keine normale Partei sei.
Der AfD-Bundestagabgeordnete und Brandenburger Landesvorsitzende René Springer hatte den Antrag am Donnerstag im rbb24 Inforadio scharf kritisiert und die Antragsteller als "Loser" beschimpft, die ohnehin nicht mehr in den Bundestag gewählt würden. Für Wallenstein hält er sich damit "akkurat an das Drehbuch der Strategien der extremen Rechten […]: Beleidigung, Herabwürdigung von Minderheiten, Verächtlichmachung von Parlamenten, Justiz und Medien. Und dann immer wieder zurückrudern, aber dann irgendwie doch mit den Rechtsterroristen gemeinsame Sache machen. Aber als Bürgerin läuft es mir da ehrlich gesagt kalt den Rücken runter, wie die mit unserer Demokratie umgehen."
Wallstein: AfD geriert sich sowieso als Opfer
Den Vorwurf aus Reihen der AfD, man wolle damit nur einen Wettbewerber beseitigen, lässt die SPD-Abgeordnete nicht gelten: "Wenn das Bundesverfassungsgericht zu der Entscheidung kommt, dass die AfD verfassungswidrig ist, ja dann liegt das wahrscheinlich daran, dass die verfassungswidrig sind. Und es muss ja unser Minimum an Serviceleistung sein als Demokratinnen und Demokraten, dass wir den Wählerinnen und Wählern sicherstellen können, dass auf dem Wahlzettel keine verfassungswidrige Partei steht."
Auch das Argument, sich durch den Antrag als Opfer darstellen zu können, findet Wallstein nicht schlüssig: "Die AfD geriert sich als Opfer der Medien, als Opfer der Justiz, als Opfer von Bundesämtern, als Opfer von uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern […]. Also sie sind ja immer Opfer. Der Status Quo würde sich überhaupt nicht verändern. Wenn wir ihnen keinen Anlass bieten, dann denken sie sich mit Desinformation was aus."
Persönliche Betroffenheit darf keine Rolle spielen
Und sollte das Gericht im Sinne der AfD urteilen? "Das ist ein ganz wichtiger Punkt", sagt Wallstein. "Ich bin ja Demokratin. Und wenn das Bundesverfassungsgericht zu der Erkenntnis kommt, […] dann muss ich das anerkennen. Und es könnte dann aber auch daran liegen, dass sie sich auf dem Weg dorthin verändert haben. Dass sie vielleicht ihre Faschisten rausgeschmissen haben. […] Dass sie vielleicht ihren Kurs ändern – und allein dann hat sich doch der Weg, den wir da jetzt einschlagen schon für unsere Demokratie gelohnt."
Dafür nimmt sie auch persönliche Konsequenzen in Kauf: "Mir ist schon klar, […] dass die Morddrohungen und die Bedrohungslage für meine Familie und mich noch massiver wird." Sie sei jedoch davon überzeugt, dass weder persönliche Betroffenheit noch die Gefahr, eine Wahl zu verlieren, eine Rolle spielen dürfe: "Man darf das in dieser Entscheidung überhaupt nicht mit einpreisen, weil es hier um was viel Grundlegenderes geht – nämlich den Schutz unserer Demokratie. Das steht im Grundgesetz und wir wenden sozusagen nur Recht und Gesetz an – und im Rechtsstaat ist das eigentlich normal."