Interview - AfD kritisiert Verfassungsschutz-Urteil: "Krasser Formfehler"
Die gesamte AfD darf vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage der AfD dagegen abgewiesen. Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Peter Boehringer kritisiert das Urteil und sieht "krasse Verfahrensfehler".
Die AfD will laut ihrem Vize-Chef Peter Boehringer gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz vorgehen. Boehringer begründet das damit, dass das Gericht bei der Verhandlung über die Sache keinen Beweisantrag der AfD zugelassen habe. Er sieht darin einen "krassen Formfehler, der natürlich nach einer Revision schreit":
Gericht habe der AfD "Diskussion verweigert"
"Am Ende hat […] der Verfassungsschutz eine Materialschlacht veranstaltet, und dann wurden Einzelaussagen vielfach aus dem Kontext gerissen, von Leuten zitiert, die schon ausgetreten sind, von Leuten, die wir tatsächlich sanktioniert haben."
Boehringer räumt ein, dass der Verfassungsschutz auch Aussagen eingebracht habe, über die man diskutieren könne. "Natürlich muss man dann auch diskutieren. Das Gericht hat uns genau das verweigert – und das ist unser Hauptvorwurf hier."