Interview - Justizsenatorin Badenberg gegen AfD-Verbotsverfahren
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg hält ein Verbotsverfahren gegen die AfD zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Schritt lägen noch nicht vor. Daran ändere auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster nichts.
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) sieht derzeit keine Handhabe, die AfD zu verbieten. Noch gebe es keine ausreichenden Beweise für die rechtsextremistischen Bestrebungen der Partei.
Badenberg verweist darauf, dass vorerst nur der Verdacht bestehe, dass die AfD nicht auf dem Boden des Grundgesetztes stehe. "Solange wir keine gesicherten Erkenntnisse haben, dass die AfD verfassungsfeindlich ist, liegen die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren nicht vor".
Verbotsantrag müsste auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben
Der Verfassungsschutz werde nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts jetzt sicher intensiver schauen, ob sich der Verdacht bestätigt. Sollte dies der Fall sein, wäre es der richtige Zeitpunkt, über ein Verbotsverfahren nachzudenken, so Badenberg. Dann müsse man schauen, ob die Belege dafür ausreichen und ein solcher Schritt auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte.