Interview - Experte: Wahlrecht sollte nicht an Volljährigkeit gebunden sein
Durch die Absenkung des Wahlalters dürfen in Deutschland erstmals auch 16- und 17-Jährige an der Europawahl im Juni teilnehmen. Wahlrechtsexperte Hermann Heußner von der Hochschule Osnabrück ist Befürworter dieser Entscheidung. Die Forschung zeige, dass die Jugendlichen in dem Alter dafür bereit seien.
Etwa 1,3 Millionen Jugendliche sind am 9. Juni zum ersten Mal zur Europawahl aufgerufen. Hermann Heußner, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule Osnabrück, widerspricht Kritikern der Absenkung des Wahlalters. Die Entwicklungsforschung zeige eindeutig, dass im Alter von zwölf bis 14 Jahren ein Entwicklungsschub einsetze. Dadurch seien sie in der Lage, sozial, ethisch und politisch zu denken und auch die Interessen anderer zu sehen.
Kritik am Wahlrecht ab 16 kommt vor allem aus der Union. Philipp Amthor (CDU) findet, es sei widersinnig, wenn Jugendliche weitreichende politische Entscheidungen treffen dürften, aber andererseits zum Beispiel noch nicht einmal einen Handyvertrag abschließen dürfen ohne die Zustimmung der Eltern. Wahlrechtsexperte Heußner sieht das anders.
Heußner: Positive Effekte für die Wahlbeteiligung
Aus der Konstruktion der beschränkten Geschäftsfähigkeit könne man nicht ableiten, dass die Jugendlichen nicht reif für eine Wahlentscheidung seien. "Das Wahlalter und das Wahlrecht und die Funktion des Wählens ist nicht vergleichbar (...) mit der Funktion der Volljährigkeit", sagt er. Das Wahlrecht für 16- und 17-Jährige habe zudem auch positive Effekte für die zukünftige Wahlbeteiligung. So könne sich "dieser Habitus, dass man zur Wahl geht", für spätere Jahre festsetzen. Dazu müsse auch demokratische Bildung in den Schulen beitragen.
"Wichtig ist natürlich, dass die Jugendlichen lernen, es reicht nicht nur, eine Wahlentscheidung zu treffen, alle vier oder fünf Jahre, sondern dass Demokratie mehr verlangt, dass man dauerhaft Verantwortung übernehmen muss, in Parteien und Vereinen." Bei knappen Wahlergebnissen könne das Votum der Jugendlichen durchaus einen Unterschied machen. Entsprechend müssten die Parteien bei einer Absenkung des Wahlalters auf die Anliegen der 16- und 17-Jährigen eingehen.