Interview - Staatsrechtler: Verbotsverfahren gegen AfD-Jugend erwägen
Der Verfassungsschutz darf die Jugendorganisation der AfD, die junge Alternative, als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag entschieden. Staatsrechtler Ulrich Battis sagt, die Entscheidung über ein Verbotsverfahren liege nun beim Innenministerium.
Mit der Einstufung der Jungen Alternative als gesichert rechtsextremistisch, die nun gerichtlich bestätigt wurde, darf der Verfassungsschutz die AfD-Jugendorganisation mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln beobachten. Die Informationen, die der Verfassungschutz jetzt sammeln darf, könnten die Grundlage sein für ein Verbotsverfahren gegen die Junge Alternative, erklärt Staatsrechtler Ulrich Battis.
Die Entscheidung darüber, ob ein solches Verfahren eingeleitet wird, liege bei der Bundesinnenministerin. "Zumindest muss sie es in Erwägung ziehen, das ist kein Frage." Es spreche vieles dafür, dass ein solches Verfahren jetzt geboten sei, meint der emeritierte Professor der Humboldt-Universität.
Battis: Verbotsverfahren gegen AfD derzeit nicht sinnvoll
Die gesamte Partei wäre damit zwar nicht verboten. Das Aus für die Junge Alternative hätte aber sicherlich "psychologische Auswirkungen" auf die gesamte AfD, so Battis. Dennoch halte er ein Verbotsverfahren gegen die Gesamtpartei im Moment nicht für sinnvoll, "weil es nur einen Effekt hat zugunsten der Partei". Das sehe man in den USA bei den Gerichtsverfahren gegen Donald Trump.
"Ich bin aber der Meinung, man sollte jetzt sehr genau prüfen bei der AfD und ankündigen, dass wenn sich das Ganze erhärtet, dass man dann nach der Wahl in Thüringen ein Verbotsverfahren anstrebt."