Haushalt 2024 - Braun (CDU) nach Urteil zur Schuldenbremse: Bereinigungssitzung steht unter Vorbehalt
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass nicht benötigte Corona-Kredite nicht für Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden dürfen. Nun müsse man im Haushalt neu priorisieren, sagt der Vorsitzende des Haushaltsausschusses im Bundestag, Helge Braun (CDU). Die Bereinigungssitzung stehe unter Vorbehalt.
Die Bundesregierung darf nicht benötigte Corona-Kredite nicht umwidmen für mehr Klimaschutz. Das hat am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht entschieden. Helge Braun (CDU) ist Vorsitzender des Haushaltsausschusses. Er sagt, für die Bereinigungssitzung spreche, dass "wir vermeiden wollen, dass es im nächsten Jahr dann erstmal keinen Haushalt gibt - also viele neue Projekte nicht begonnen werden können."
Dagegen spreche, dass die Parlamentarier das Urteil aus Karlsruhe noch gar nicht in allen seinen Folgen absehen könnten, so Braun. Deshalb werde es in der kommenden Woche dazu auch noch eine Anhörung geben. "Ein Stück steht diese Bereinigungssitzung zum Haushalt auch jetzt unter Vorbehalt."
Braun: Müssen im gesamten Haushalt neu priorisieren
Im Grundsatz sei das Urteil kein Urteil gegen den Klimaschutz. Vielmehr seien "drei Tricks", die zur Finanzierung von Klimaschutz verwendet wurden, nicht in Ordnung. Dazu zählen laut Braun das Umwidmen der Corona-Mittel für Klimaschutz, das Wegbuchen von Schulden und Verschieben in die Zukunft sowie die Einschätzung der Krisenlage.
Nun sei die Frage, ob die fehlenden 60 Milliarden im Bereich des Klimaschutzes eingespart werden müssten "oder ist es nicht die Aufgabe, im gesamten Haushalt zu schauen, über alles neu zu priorisieren?"
Die Bundesregierung müsse nun Vorschläge zur Priorisierung machen, so Braun. Man könne bei Subventionen, der Bürokratie oder Personal im Ministerium einsparen. "Ausnahmen von der Schuldenbremse, das kann man in einer Legislaturperiode nicht beliebig oft machen", so der Vorsitzende des Haushaltsausschusses.