
- Mein Zug fährt nun doch - was tun?
Bahnkunden können vorerst aufatmen: Der GDL-Streik endet vorzeitig am Donnerstagabend um 19 Uhr. Am Pfingstwochenende soll auch der Fernverkehr der Bahn wieder planmäßig fahren. Doch was tun, wenn man das Zugticket für den Kurztrip an die Ostsee oder in die Alpen vorsorglich storniert hat? Und wird man das alternativ gekaufte Busticket so einfach wieder los?
Bekomme ich das bereits stornierte Bahnticket zurück? Und wie verhält es sich mit Fernbus-Tickets?
Bahntickets: Wer vorsorglich sein Bahnticket wegen des Streiks storniert hat, bekam von der Deutschen Bahn den vollen Preis erstattet. Wer das stornierte Ticket nun wieder zurückhaben möchte, der hat buchstäblich schlechte Karten. Denn das alte Ticket samt Sitzplatzreservierung ist hinfällig. Betroffene müssen eine neue Fahrkarte kaufen, hieß es von der Bahn.
Flixbus/MeinFernbus: Hier kann gratis storniert werden, allerdings gibt es kein Geld zurück, sondern einen Gutschein im Wert des stornierten Fahrpreises. Dieser kann zwölf Monate lang eingelöst werden. Storniert werden kann bis 15 Minuten vor der Abfahrt.
Berlin Linien Bus: Tickets, die nicht online gekauft wurden, können bis 24 Stunden vor der Abfahrt storniert werden. Online-Tickets für innerdeutsche Strecken können im Regelfall per Internet bis drei Tage vor Abfahrt storniert werden, unter Umständen aber auch kurzfristiger. Berlin Linien Bus verweist auf seine Servicehotline 030/33 84 480. Tickets mit Aktionspreisen können grundsätzlich nicht storniert werden.
Postbus: Tickets für die Postbusse können bis zu 12 Stunden vorher gegen eine Gebühr von10 Euro storniert werden. Möglich ist das entweder in Postfilialen zu den jeweils gültigen Geschäftszeiten, oder per Telefon unter der Nummer 0228/97 27 27 97.
DeinBus: Ähnlich wie bei Flixbus/MeinFernbus erhalten auch hier stornierende Kunden kein Bargeld, sondern einen Gutschein im Wert des Fahrpreises. Der kann dann zwölf Monate lang eingelöst werden. Möglich ist das bei einer Stornierung bis zu 24 Stunden vor Abfahrt. Wird später storniert, gibt es nur einen Gutschein, wenn die Fahrt bei Abfahrt des Busses ausgebucht war.
Schlichtung - was genau passiert da?
Nun soll also doch geschlichtet werden: Die Bahn und die Lokführergewerkschaft GDL haben sich auf ein solches Verfahren geeinigt. Das Schlichtungsverfahren soll am kommenden Mittwoch (27.5.) beginnen und bis zum 17. Juni laufen. Während einer Schlichtung herrscht Friedenspflicht, es darf also nicht weiter gestreikt werden.
Das Verfahren wird von einer Schlichtungskommission geführt, die spätestens sechs Werktage nach Einleitung der Schlichtung zusammentreten muss. Zu dieser Kommission gehören zwei unparteiische Vorsitzende sowie die gleiche Anzahl von Vertretern der Arbeitgeber und Gewerkschaften. Nach der Einigungsempfehlung sind Arbeitgeber und Gewerkschaften verpflichtet, ihre Tarifgespräche wieder aufzunehmen.