Fluggäste können ihre Ansprüche direkt bei der Fluggesellschaft anmelden. Dies ist jedoch meist wenig aussichtsreich, weil die Airlines entweder nicht reagieren oder versuchen, die Passagiere mit Gutscheinen abzuspeisen.
Wer von der Fluggesellschaft abgewimmelt wird, kann bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (Söp) in Berlin einen Schlichtungsantrag stellen. Alle deutschen Airlines und viele ausländische Fluglinien sind mittlerweile bereit, an einem Schlichtungsverfahren bei der Söp teilzunehmen. Ziel der Schlichtungsstelle ist es, innerhalb von 90 Tagen nach Eingang einer Verbraucherbeschwerde zu einem Schlichtungsergebnis zu kommen.
Außerdem gibt es Inkassodienste. Diese verlangen zwar eine geringe Provision, verhelfen aber in jedem Fall zu Ihrem Geld.