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Fast jeder kennt Artikel 1 des Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Doch was heißt das eigentlich genau - ist das klar genug formuliert? Wir wollten hören, was die Berlinerinnen und Berliner dazu sagen und haben dann noch nachgefragt beim Berliner Fachanwalt für Verwaltungsrecht Remo Klinger.