-
Fitness-Apps können enorm praktisch sein. Doch um wirklich helfen zu können, müssen sie eine Menge Daten sammeln - und das ist aus datenschutzrechtlicher Sicht für viele User problematisch. Der ehemalige Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, sagt im Inforadio, dass schnell auch ganz andere Lebensbereiche von solchen Apps betroffen sind.
Seine Schritte zählen zu lassen und andere Fitnessdaten zu speichern, wäre laut Schaar überhaupt kein Problem - "so lange diese Daten wirklich im Smartphone bleiben und nur mir zur Kenntnis kommen". Im Regelfall laufe das aber ganz anders: Die Daten würden ins Web oder eine Cloud übertragen. "Dann habe ich im Grunde keine Kontrolle mehr", so Schaar. In einigen Fällen würden die Werte auch direkt in soziale Medien übertragen - "dort können dann andere nachvollziehen, was ich gerade gemacht habe oder was ich in der Vergangenheit, vor Wochen, vor Monaten, vielleicht auch vor Jahren getan habe."
Darüber hinaus gebe es Interessenten an den Daten, die man als Nutzer gar nicht kenne, sagte der Ex-Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung. "Das können Unternehmen sein, die Daten zusammenführen, um daraus Schlüsse zu ziehen, die uns vielleicht gar nicht so lieb sind." Da gehe es zum Beispiel um die Kreditwürdigkeit, persönliche Interessen oder sogar die Karriere: "Ganz schlimm wäre es wirklich, wenn es darum geht, zu entscheiden, wer zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird."
Solche Szenarien sind laut Schaar keine Fiktion, sondern bereits Realität. "In Deutschland sind solche Fälle zwar noch nicht bekanntgeworden, in den USA ist das aber durchaus schon häufiger vorgekommen." Dort gehe es bei der Datensammlung aus Fitness-Apps auch darum, wie hoch die Beiträge von Arbeitnehmern zur Krankenkasse sind. "Da ist es ein relativ kurzer Weg zu einer Totalkontrolle eines Beschäftigten", warnte Schaar.
In Deutschland sei es derzeit zwar gesetzlich verboten, Daten hinter dem Rücken eines Nutzers zu verwenden, erklärte der ehemalige Datenschutzbeauftragte. Einige Krankenkassen würden allerdings jetzt schon Zuschüsse oder Rabatte gewähren, wenn Versicherte eine Fitness-App nutzen. "Man sollte sich es immer sehr genau überlegen, wem man seine Daten zugänglich macht", gibt Schaar zu bedenken.