Am 24. September 2017 wird in Deutschland der 19. Bundestag gewählt. Wahlberechtigt sind 61,5 Millionen Bürger - in Berlin etwa 2,5 Millionen und in Brandenburg 2,0 Millionen. In den zwölf Berliner Wahlkreisen treten 24 Parteien mit Landeslisten an. In Brandenburg gibt es zehn Wahlkreise, zugelassen sind 15 Parteien mit Landeslisten. In Berlin findet zeitgleich zur Bundestagswahl der Volksentscheid zur Zukunft des Flughafens Tegel statt. Das Votum für oder gegen die Schließung des Airports ist allerdings nicht bindend. Hier finden Sie alle Hintergrundinfos.
Persönliche Fragen bestimmen das Wahlverhalten - und wie die Politik darauf reagiert. Inforadio begleitet Menschen in Berlin und Brandenburg in den Monaten vor der Abstimmung zum Bundestag. Sechs Wählerinnen und Wähler: Die Entscheidung.
Welche Rolle spielen Alter, Status oder Herkunft für die Wahlentscheidung? Wie wählen unterschiedliche Bevölkerungsgruppen? Diesen Fragen wollen wir nachgehen und tun das anhand von Jungwählern, Arbeitssuchenden, Deutsch-Türken und Russland-Deutschen.
Der Deutsche Bundestag - unmittelbar vom Volk gewählt
Wer in unserer Demokratie das Sagen hat, haben die Gründervater der Bundesrepublik in der Verfassung eindeutig definiert: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", heißt es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Aber was bedeutet das genau? Und welche Rolle spielt dabei der Deutsche Bundestag, der am 24. September neu gewählt wird?
Was sind die Aufgaben des deutschen Parlaments?
Die wohl wichtigste Aufgabe ist die Gesetzgebung. Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung ist der Bundestag die legislative, also gesetzgebende Gewalt in unserer Demokratie. Aber auch der Bundesrat, in dem die Länder vertreten sind, spielt bei der Verabschiedung von Gesetzen eine große Rolle. Die Teilung von Legislative, Exekutive und Judikative ist im Grundgesetz verankert.
Wie geht Gesetzgebung eigentlich?
Gesetzesinitiativen können von der Bundesregierung (Regelfall), dem Bundesrat oder dem Bundestag selbst kommen. Die Beratung erfolgt im Bundestag in drei Lesungen. Nach der ersten Lesung werden Gesetzentwürfe in die zuständigen Bundestagsausschüsse überwiesen und dort im Detail beraten. In der zweiten Lesung wird über den Entwurf und Änderungsanträge abgestimmt, in der dritten Lesung erfolgt die Schlussabstimmung. Anschließend geht das Gesetz an den Bundesrat, der bei zustimmungspflichtigen zwingend zustimmen muss. Tut er dies nicht, wandert das Gesetz in der Regel in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Gibt es dort eine Einigung, muss der Bundestag nochmals zustimmen, bevor der Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden kann.
Was macht der Bundestag sonst noch?
Zum Beispiel um die Kontrolle der Regierung (Exekutive), vor allem, wenn es um Einnahmen und Ausgaben des Bundes geht. Auch bevor Soldaten zu bewaffneten Auslandseinsätzen entsandt werden, muss der Bundestag zustimmen. Daher ist auch von einer "Parlamentsarmee" die Rede. Zu den besonderen Aufgaben gehört natürlich, nach einer Wahl einen neuen Bundeskanzler oder eine Kanzlerin zu bestimmen. "Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt", heißt es in Artikel 63 des Grundgesetzes.
Wie wird der Bundestag gewählt?
Auch das ist natürlich im Grundgesetz zu lesen: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt".
Konkret bedeutet das: Jeder deutsche Staatsangehörige darf wählen, unabhängig von Bildung, Konfession oder Geschlecht zum Beispiel.
Anders als in den USA, wo es Wahlfrauen und -männer gibt, werden die Abgeordneten direkt gewählt. Niemand darf zum Wählen an sich oder zur Wahl einer bestimmten Partei gezwungen werden. Jede abgegebene Stimme zählt gleich viel. Und: Es darf nicht kontrolliert werden, wie jemand abgestimmt hat.
Wie setzt sich das Parlament zusammen?
Derzeit sind 630 Abgeordnete vertreten:
Mit 309 stellen CDU und CSU die meisten Parlamentarier. Es folgen die
SPD mit 193,
die Linke mit 64 und
die Grünen mit 63.
Die ehemalige CDU-Abgeordnete Erika Steinbach ist seit ihrem Parteiaustritt Anfang 2017 fraktionslos. Bei der Sitzverteilung kommen nur Parteien zum Zuge, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder in einzelnen Wahlkreisen Direktmandate errungen haben. Sind es weniger als drei Parlamentarier, gelten diese als fraktionslose Abgeordnete. Mit mindestens drei Abgeordneten kann eine Partei eine Gruppe im Bundestag bilden. Verfügt sie über mindestens fünf Prozent der Mandate erhält sie Fraktionsstatus. Je nach Wahlperiode variiert die Anzahl der Abgeordneten.
Welche Rolle spielt der Präsident des Bundestags?
Protokollarisch gesehen ist sein Amt nach dem des Bundespräsidenten das zweitwichtigste im Staat - noch vor der Bundeskanzlerin. Denn immerhin ist er ja Vorsitzender des obersten Verfassungsorgans. In der Regel gehört er der stärksten Fraktion im Bundestag an.
Zu seinen zentralen Aufgaben gehört die Leitung der Parlamentssitzungen, zudem nimmt er an Staatsempfängen teil und redet bei großen politischen Anlässen. Der Präsident steht an der Spitze der Bundestagsverwaltung mit ihren rund 3.000 Mitarbeitern und setzt die staatlichen Mittel zur Parteienfinanzierung fest. Zurzeit hat er sechs Stellvertreter.
Und welche Aufgaben haben die Vizepräsidenten?
Ebenso wie der Chef leiten sie vom Podium aus die Plenarsitzungen. In der Regel wechseln sich Präsident und Vizepräsident alle zwei Stunden ab, dabei haben die Stellvertreter dieselben Rechte: So dürfen sie etwa Abgeordnete zur Ordnung rufen. Der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter amtieren für die Dauer der Wahlperiode, abgewählt werden können sie nicht.
Der Kampf ums Kanzleramt - ein Blick in die Geschichte
Die Union verspricht Steuerentlastungen für alle: Der Spitzensteuersatz bleibt unverändert, greift aber später als bislang bei einem Einkommen von 60.000 Euro. Und: Die Abschaffung des Soli soll schrittweise und möglichst schnell kommen, heißt es im Wahlprogramm. Eine extra Steuer für Superreiche wollen CDU und CSU nicht. Insgesamt will die Union beim Thema Steuern nur wenig ändern.
SPD
Die SPD will Familien und Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten. Statt des Ehegattensplittings soll es einen Familientarif mit Kinderbonus geben. Der Soli für untere Einkommen fällt weg, der Spitzensteuersatz steigt auf 45 Prozent. Zahlen muss ihn, wer als Single mindestens 76.200 Euro zu versteuerndes Einkommen hat. Vermögende sollen durch eine Reichensteuer zusätzlich zur Kasse gebeten werden.
Die Linke
Untere und mittlere Einkommen sollen entlastet, dafür obere stärker belastet werden. Steuerfrei sind 1.050 Euro im Monat. Wer unter 7.100 Euro brutto im Monat verdient (Single, Steuerklasse I), zahlt weniger Einkommenssteuer, alle anderen mehr. Durch eine Reichensteuer fallen oberhalb von 260.000 Euro Jahreseinkommen 60%, oberhalb einer Million Euro 75% Einkommenssteuer an. Auf Vermögen von über einer Million Euro sind 5% Steuern fällig.
Bd90/Grüne
Die Grünen wollen ein gerechtes Steuersystem. Sie kritisieren, dass Personen, die arbeiten höhere Steuern zahlen, als Menschen, die ihr Geld für sich arbeiten lassen. Ihr Vorschlag: beide Einkommen gleich zu besteuern. Vermögende wollen die Grünen zudem stärker zur Kasse bitten. Konkret über eine ergiebige aber umsetzbare Vermögenssteuer für Superreiche. Kleine und mittlere Einkommen sollen durch einen höheren Grundfreibetrag entlastet werden. Wer mehr verdient als 100.000 Euro pro Jahr muss mit einem höheren Spitzensteuersatz rechnen.
FDP
Die FDP macht ihrem Namen als Steuersenkungspartei alle Ehre. Um 30 Milliarden Euro will sie die Bürger entlasten, unter anderem will sie den Soli bereits 2019 komplett abschaffen. Außerdem soll der Steuersatz für niedrige und mittlere Einkommen sinken, die Kinderfreibeträge sollen angehoben werden. Auch die großen Einkommen will die FDP entlasten. Niemand soll für Steuern und Sozialabgaben mehr als 50 Prozent seines Einkommens zahlen, fordern die Liberalen.
AfD
Die AfD will das Steuer- und Abgabensystem grundlegend reformieren. Die Leitidee: Die Belastung darf nicht ausgeweitet werden. Dazu will sie eine "Abgabenbremse" im Grundgesetz festschreiben. Die Mehrwertsteuer soll um sieben Prozent sinken, das Ehegattensplitting zugunsten eines Familiensplittings abgeschafft werden. Kleine und mittlere Einkommen will die AfD durch Anhebung des Grundfreibetrags entlasten, Vermögende durch Abschaffung der Erbschaftssteuer.
CDU/CSU
In Sachen Sozialversicherung findet sich wenig im Unionswahlprogramm. Einen Systemwechsel in der Krankenversicherung lehnen CDU und CSU ab – höhere Krankenkassenbeiträge sollen weiterhin allein die Arbeitnehmer bezahlen. Und beim Thema Rente hat die Union keine konkreten Vorschläge – sie will vielmehr eine parteiübergreifende Arbeitsgruppe gründen, die bis Ende 2019 Vorschläge machen soll.
SPD
Die SPD will eine Bürgerversicherung für alle, in die auch Beamte und Selbstständige einzahlen. Beim Krankenversicherungsbeitrag sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder den gleichen Anteil zahlen. Das derzeitige Rentenniveau soll bleiben, der Beitragssatz bis 2030 auf maximal 22 Prozent steigen. Länger arbeiten müssen um in Rente zu gehen, schließt die SPD aus. Wer 35 Jahre Beiträge gezahlt, aber wenig verdient hat, soll eine Solidarrente bekommen, die über der Grundsicherung liegt.
Die Linke
Das Hartz-IV-System wird abgeschafft und ersetzt durch eine Mindestsicherung von 1050 Euro ohne Kürzungsmöglichkeiten – in dieser Höhe liegt auch die "solidarische Mindestrente". Eine Kinder-Grundsicherung soll vor Armut und Ausgrenzung schützen. Die Lebensverhältnisse, Löhne sowie die Renten im Osten werden an das Westniveau angepasst. Das Rentenniveau soll wieder auf 53% steigen. Mieterhöhungen werden gestoppt, jährlich 250.000 neue Sozialwohnungen gebaut. In eine "solidarische Gesundheitsversicherung" zahlen alle ein, wodurch nach Ansicht der Linken die Beiträge sinken.
Bd90/Grüne
Die Grünen wollen eine Bürgerversicherung. In einem ersten Schritt sollen deshalb auch Selbstständige, Minijobber und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen. Sie setzen sich dafür ein, dass das Rentenniveau nicht weiter sinkt. Außerdem fordern die Grünen eine aus Steuern finanzierte Garantie-Rente für alle, die gearbeitet, Kinder erzogen oder Menschen gepflegt haben. Bei der Krankenversicherung wollen die Grünen, dass die Arbeitgeber künftig wieder die Hälfte der Beiträge zahlen.
FDP
Die FDP will ein liberales Bürgergeld einführen. Es soll Sozialleistungen wie Hartz IV, Sozialhilfe, Zuschüssen zur Rente, Kinderzuschlag und Wohngeld ersetzen. Außerdem soll jeder selbst entscheiden können, wann er in Rente geht – vorausgesetzt, seine Rentenansprüche liegen oberhalb des Existenzminimums.
AfD
Bei der Rente setzt die AfD auf ein Drei-Säulen-System aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge. Erziehungszeiten sollen stärker berücksichtigt werden. Wer jahrzehntelang gearbeitet aber wenig verdient hat, soll eine Rente oberhalb der Grundsicherung bekommen. Bei der Krankenversicherung fordert die AfD die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung.
CDU/CSU
Im Unionswahlprogramm findet sich die Forderung nach 15.000 zusätzlichen Polizisten, außerdem soll es mehr Videoüberwachung geben. Sicherheitsbehörden sollen einfacher und mehr Zugriff auf vorhandene Daten bekommen, wenn es um schwere Straftaten geht. Und: Die Schleierfahndung, also Personenkontrollen ohne Verdacht, sollen bundesweit möglich werden. Außerdem will die Union mehr Geld für Bundeswehr und Rüstung ausgeben: Bis zum Jahr 2024 sollen es zwei Prozent der Wirtschaftsleistung sein.
SPD
Die SPD fordert 15.000 zusätzliche Polizisten in Bund und Ländern. An den Bahnhöfen soll es mehr Bundespolizei und Videoüberwachung geben. Gegen Islamismus und Rechtsextremismus wollen die Sozialdemokraten mit mehr Prävention vorgehen. Bei der Bundeswehr sollen Personal- und Materiallücken geschlossen werden. Einen Anstieg der Verteidigungsausgaben auf 2 Prozent der Wirtschaftsleistung will die SPD nicht mittragen, die Rüstungsexporte will sie eindämmen.
Die Linke
Der Personalmangel bei der Polizei soll beseitigt werden – die Beamten werden im Stadtbild und in sozialen Netzwerken präsent und ansprechbar sein und von "sinnlosen Aufgaben befreit". Sicherheitsbehörden will die Linke stärker demokratisch kontrollieren und Bürgerrechte stärken – etwa die Freiheit vor staatlicher Ausspähung und Überwachung durch den Staat. Die Bundeswehr wird schrittweise aus Auslandseinsätzen abgezogen, abgerüstet, die Militärausgaben sinken deutlich. Bundeswehr-Einsätze im Innern lehnt die Linke entscheiden ab.
Bd90/Grüne
Bei der inneren Sicherheit lehnen die Grünen es ab, immer weiter die Gesetze zu verschärfen. Ihr Mittel gegen Kriminalität und Terror: Prävention und die bestehenden Gesetze konsequent anwenden. Dazu gehört nach ihrer Ansicht vor allem eine gut ausgestattete und bürgernahe Polizei, eine bessere internationale Zusammenarbeit und gezielte Überwachung statt, wie es im Programm heißt, "massenhaftes Ausspähen". Die Grünen sagen Nein zum NATO-Plan, 2% des Bruttoinlandsprodukts fürs Militär auszugeben.
FDP
Die FDP will mehr Geld für Polizei und Justiz. Sicherheit sei neben Bildung und Infrastruktur DIE Kernaufgabe des Staates. Polizei und Justiz sollen technisch besser ausgestattet werden: Elektronische Akten bei der Justiz, Tablets und Smartphones für die Polizei. Das Speichern von personenbezogenen Daten und eine lückenlose Überwachung lehnt die FDP ab – Privates muss privat bleiben, lautet der Grundsatz.
AfD
Die AfD will die Bundespolizei stärken und die Fahndungsmöglichkeiten verbessern: durch mehr Videoüberwachung mit Gesichtserkennung und die Auswertung von DNA-Spuren nach körperlichen und geographischen Merkmalen. Das Strafmündigkeitsalter will die AfD auf 12 herabsetzen, den Zugang zum Waffenschein erleichtern. Die AfD fordert die Wiedereinführung der Wehrpflicht und den Aufbau eines Grenzschutzes. Um Zuwanderung zu stoppen, will die AfD die Grenzen schließen.
CDU/CSU
Die Union setzt auf ein höheres Kindergeld und verspricht ein Plus von 25 Euro im Monat. Außerdem sollen Familien mit einem Baukindergeld unterstützt werden, wenn sie sich eine Wohnung kaufen oder ein Haus bauen. Vage formuliert sind Ideen für ein Lebensarbeitszeitkonto oder flexiblere Arbeitszeiten. Einen gesetzlichen Anspruch, dass Männer und Frauen gleich verdienen, plant die Union nicht.
SPD
Die SPD will eine Familienarbeitszeit einführen, die Eltern, aber auch Pflegenden, ermöglicht, weniger zu arbeiten. Die Kita-Gebühren sollen schrittweise abgeschafft, die Bafög-Leistungen verbessert werden. Kindergeld und Kinderzuschlag sollen zusammengeführt und nach Einkommen und Kinderzahl gestaffelt werden. Ein Lohngleichheitsgesetz soll dafür sorgen, dass Männer und Frauen die gleiche Bezahlung für die gleiche Leistung bekommen.
Die Linke
Familienpolitik soll "allen Menschen ein gutes, planbares Leben ohne Zukunftsangst" ermöglichen. Kinder erhalten einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – die Kitas bekommen flexiblere Öffnungszeiten. Bis zum sechsten Lebensjahr ihres Kindes stehen Eltern unter einem besonderen Kündigungsschutz. Alleinerziehende sollen besonders gefördert, der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes oder dem Ausbildungsabschluss gezahlt werden. Das Elterngeld soll steigen.
Bd90/Grüne
Kern des grünen Wahlprogramms für Familien ist ein 12 Milliarden Euro Entlastungspaket. Ziel ist alle Kinder gleich gut zu unterstützen. Derzeit, so die Grünen, profitieren Eltern mit guten Einkommen stärker von der Familienförderung als etwa Alleinerziehende. Eltern mit geringem Einkommen sollen unter anderem einen höheren Kindergeldbonus erhalten. Die Elternzeit wollen die Grünen durch eine "Kinderzeit-Plus"-Zeit ersetzen. Die arbeitsfreie Zeit kann genommen werden, bis die Kinder 14 sind.
FDP
Die FDP will ein Kindergeld 2.0 einführen: Es soll die bisherige Sozialleistungen für Kinder wie Kindergeld, Betreuungsgeld, Unterhaltsvorschuss und Bildungsgutscheine ersetzen. Das Kindergeld 2.0 soll ausschließlich den Kindern zugutekommen, nicht den Erziehungsberechtigten. Flexible Arbeitszeiten und digitale Heimarbeit soll Familie und Job leichter vereinbar machen. Einseitige Familienmodelle lehnt die FDP ab. Steuerklasse V will sie deshalb abschaffen.
AfD
Die AfD bekennt sich zur traditionellen Familie aus Vater, Mutter und Kindern. Diese soll finanziell gefördert werden. Darüber hinaus will die Partei die Rechte von Vätern stärken. Die Schule soll Regeln zu Partnerschaft, Haushalt und Erziehung vermitteln. Im Fall einer Scheidung will die AfD, dass bei den Folgen eheliches Fehlverhalten stärker berücksichtigt wird.
CDU/CSU
Die Union will vor allem beim Fachkräftemangel ansetzen: Dazu sollen junge Erwachsene wenn nötig nachqualifiziert werden, ein eigenes Gesetz soll die Einwanderung ausländischer Fachkräfte erleichtern – sie brauchen allerdings einen konkreten Arbeitsplatz. Für den Nachwuchs setzt die Union auf einen Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter. Im Bereich der Forschung sollen die Ausgaben bis zum Jahr 2025 auf 3,5 Prozent der Wirtschaftsleistung Deutschlands steigen. Derzeit liegt der Anteil bei drei Prozent
SPD
Kostenlose Bildung von der Kita bis zum Master oder Meister – dafür setzt sich die SPD ein. Die Ganztagsbetreuung soll ausgebaut werden. Kinderrechte will die Partei im Grundgesetz verankern und alle politischen Maßnahmen auf Auswirkungen für Jugendliche prüfen. Schon 16-Jährige sollen nach dem Willen der SPD bei der Bundestagswahl mit abstimmen können. Die Sozialdemokraten fordern eine Mindestausbildungsvergütung und wollen das Bafög verbessern.
Die Linke
Gleiche Chancen auf und gleicher Zugang zu Bildung, unabhängig von der sozialen Herkunft lautet das Kernversprechen. Konkret: Gebührenfreie Bildung von der Kita bis zur Uni – mehr Personal für Bildung und Erziehung, das BaföG soll aufgestockt, Schulgebäude saniert werden. Außerdem will die Linke Lehr- und Lernmittelfreiheit, kostenlose Verpflegung in Kita und Schule sowie die kostenfreie Beförderung mit Schulbussen.
Bd90/Grüne
Die Grünen wollen faire Bildungschancen für alle, unabhängig von der Herkunft. Im Wahlprogramm werben sie deshalb dafür mindestens sieben Prozent der Wirtschaftsleistung in die Bildungseinrichtungen zu investieren. In den nächsten 5 Jahren wollen die Grünen zehn Milliarden Euro bereitstellen, um 10.000 Schulen fit für die Zukunft zu machen. Für Kitas wollen sie gesetzliche Qualitätsstandards und mehr Erzieherinnen.
FDP
Im Wahlprogramm der FDP steht Bildung an erster Stelle: Das Ziel: die weltbeste Bildung für jeden. Mit mehr Geld, mit Digitalisierung, einheitlichen Standards und einer Garantie, dass kein Unterricht ausfällt. Zwischen Kindergärten, Schulen und Unis wollen die Liberalen mehr Wettbewerb. Dazu soll jedes Kind Bildungsgutscheine erhalten, über die die Bildungseinrichtungen sich finanzieren. Bafög soll elternunabhängig werden. 15 Prozent aller Studierenden sollen leistungsabhängige Stipendien erhalten. Die Unis sollen Studiengebühren erheben dürfen, aber erst nach erfolgreichem Studium und einkommensabhängig.
AfD
Kinder unter drei Jahren sind aus Sicht der AfD bei ihren Eltern am besten aufgehoben. Deshalb will die Partei die elterliche Betreuung finanziell unterstützen. Das differenzierte Schulsystem will die AfD beibehalten, Inklusion lehnt sie ab. Die Bologna-Reformen will die AfD zurückdrehen und Diplom und Magister wieder einführen.
CDU/CSU
CDU und CSU setzten stark auf die Tarifpartner, sprich Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmer-Vertretungen. Missbräuche bei Befristungen sollen verhindert werden. Um Beruf und Elternschaft besser unter einen Hut zu bekommen, ist ein Rückkehrrecht auf Vollzeit geplant – ab einer bestimmten, nicht genannten Betriebsgröße. Für Langzeitarbeitslose soll es Qualifizierung und Vermittlung geben, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern.
SPD
Die SPD will die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen abschaffen. Teilzeitbeschäftigte sollen das Recht auf Rückkehr in einen Vollzeitjob bekommen, Leiharbeiter vom ersten Tag an den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft. Wer arbeitslos wird, soll nach drei Monaten ein Recht auf Weiterbildung haben – und entsprechend länger Arbeitslosengeld beziehen.
Die Linke
Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12 Euro. Sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen, Minijobs und Leiharbeit sollen ausgeschlossen werden. Der Widerspruch, dass die einen Stress und Überstunden anhäufen und andere trotz intensiver Suche keinen Job finden, will die Linke durch Umverteilung auflösen. Vollzeitarbeit wird auf 30 Stunden verkürzt, es gibt ein Recht auf Feierabend. Außerdem kommt die Rente mit 65, oder (nach 40 Beitragsjahren) bereits mit 60 Jahren.
Bd90/Grüne
Die Grünen setzen sich für gut abgesicherte und fair bezahlte Jobs ein. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen aber stärker mitbestimmen können, wie viel sie arbeiten. Vorschlag der Grünen deshalb: flexible Vollzeitarbeit in einem Korridor von 30 bis 40 Wochenstunden. Leiharbeiter sollen vom ersten Tag an genau so viel Lohn bekommen, wie die Stammbelegschaft. Befristungen ohne sachlichen Grund lehnen die Grünen ab. Außerdem verlangen sie verbindliche Tarifverträge für alle Betriebe einer Branche.
FDP
Die FDP verteidigt den flexiblen Arbeitsmarkt: Dazu gehören für sie Zeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Weiterbildung, Umschulung und lebenslanges Lernen sollen helfen, beim digitalen Wandel mithalten zu können. Für Hartz-IV-Empfänger soll es sich mehr lohnen, etwas dazuzuverdienen. Das soll den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern. Die Liberalen setzten sich für mehr Frauen in Führungspositionen ein. Eine feste Quote lehnen sie ab.
AfD
Die AfD befürwortet einen gesetzlichen Mindestlohn und will Leiharbeit auf 15 Prozent der Belegschaft beschränken. Langzeitarbeitslose sollen gemeinnützige Tätigkeiten verrichten.
CDU/CSU
Bei der Flüchtlingspolitik erklärt die Union, dass sich eine Situation wie im Jahr 2015 nicht wiederholen dürfe. Die Zahl der Flüchtlinge solle dauerhaft niedrig bleiben. Dazu wollen CDU und CSU auch mit afrikanischen Ländern Abkommen schließen. Abgelehnte Flüchtlinge sollen verstärkt abgeschoben werden – auch nach Afghanistan. Ein Einwanderungsgesetz hat die Union nicht in ihr Wahlprogramm geschrieben.
SPD
Das Grundrecht auf Asyl soll unangetastet bleiben, abgelehnte Flüchtlinge konsequent in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden – allerdings nicht nach Afghanistan. Wer mindestens zwei Jahre in der Bundesrepublik lebt, Arbeit hat oder zur Schule geht und nicht straffällig geworden ist, soll bleiben dürfen. Darüber hinaus soll ein Einwanderungsgesetz regeln, wer aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen darf.
Die Linke
"Fluchtursachen bekämpfen – nicht Flüchtlinge" ist die Überschrift, unter der die Linke gerechte Entwicklungshilfe und einen fairen globalen Handel fordert. Gegen das Ertrinken tausender Menschen im Mittelmeer soll es legale und sichere Fluchtwege nach Europa geben. Die EU-Grenzen bleiben offen für schutzsuchende Menschen. Das Abkommen zwischen der Türkei und der EU wird gekündigt, Flüchtlings-Auffanglager in Nordafrika will die Partei schließen. Flüchtlinge dürfen frei wählen, in welches EU-Mitgliedsland sie gehen.
Bd90/Grüne
Die Flüchtlingspolitik besteht für die Grünen aus vier Schritten: Fluchtursachen, wie Krieg, Vertreibung, Gewalt aber auch Folgen der Klimakrise müssen beseitigt werden. Sie fordern sichere und legale Fluchtwege, schnelle und faire Asylverfahren. Für diejenigen, die hier bleiben, wollen die Grünen eine gute Integrationspolitik. Dazu müssten die Kommunen finanziell besser ausgestattet werden. Abschiebungen in Krisen- und Konfliktgebiete, wie Afghanistan bezeichnen die Grünen als inakzeptabel. Besonders wichtig ist ihnen auch, dass Familien durch die Flucht nicht auseinandergerissen werden.
FDP
Die FDP bekennt sich zum Asyl für politisch Verfolgte. Wer kein Bleiberecht hat, soll konsequent abgeschoben werden. Außerdem wollen die Liberalen ein Einwanderungsgesetz ein. Ein Punktesystem soll regeln, wer nach Deutschland kommen darf. Zuwanderer sollen die doppelte Staatsangehörigkeit schon nach vier, nicht erst nach acht Jahren erworben können. Spätestens in der vierten Generation sollen sich Eingebürgerte dann für einen Pass entscheiden.
AfD
Die Ausweisung und Ausbürgerung krimineller Ausländer hat für die AfD oberste Priorität. Für ausländische Straftäter sollen spezielle Haftanstalten außerhalb Deutschlands geschaffen werden, die unter deutscher Leitung stehen. Ländern, die ihre Staatsbürger nicht zurücknehmen, soll die Entwicklungshilfe gekürzt werden. Den Familiennachzug will die AfD abschaffen.
CDU/CSU
Die Union präsentiert sich und die Kanzlerin als Pionierin in Sachen Umweltschutz. Wachstum und Klimaschutz sehen CDU und CSU in einem Einklang, "dirigistische staatliche Eingriffe" in diesem Bereich lehnen die Parteien ab und setzen sich keine neuen Ziele. Vielmehr verweist das Wahlprogramm auf den Klimaschutzplan 2050, in dem bis zu diesem Jahr weitgehende Treibhausgasneutralität formuliert wird.
SPD
Die SPD bekennt sich zu den Klimaemissionszielen aus dem Pariser Klimaabkommen. Um die Ziele zu erreichen, wollen die Sozialdemokraten den Ausbau erneuerbarer Energien und die Elektromobilität weiter voranbringen sowie zukunftsweisende Technologien fördern.
Die Linke
Ein Umstieg auf erneuerbare Energien und eine ökologische Verkehrswende sollen den Klimawandel stoppen. Ein eigenes Gesetz schreibt verbindlich fest, wie weit der Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren ist. Eine Vormachtstellung von Großkonzernen in der Energieversorgung will die Partei beenden. Trotz Kohleausstieg, dezentraler Energieversorgung und Ausbau von Speichersystemen wird der Strompreis stärker kontrolliert – und Energie soll für alle bezahlbar sein.
Bd90/Grüne
Den Klimaschutz wollen die Grünen zum Schwerpunkt ihres Bundestagswahlkampfes machen. Zentrale Forderung ist, ein Ausstieg aus der Kohleförderung. Die 20 dreckigsten Kraftwerke sollen sofort vom Netz genommen werden. Der komplette Ausstieg soll bis 2030 organisiert werden. Ziel ist, die Energieversorgung zu 100% mit Sonne, Wind, Wasser, Bioenergie und Erdwärme zu decken. 2030 ist auch ein zentrales Datum für den Umstieg auf Elektroautos. Von da an sollen nämlich nur noch abgasfreie Neuwagen zugelassen werden.
FDP
Die FDP will auch beim Klimaschutz mehr Marktwirtschaft. Nur was sich am Markt durchsetzt, soll auch realisiert werden. Langfristige Subventionen einzelner Stromerzeuger lehnen die Liberalen ebenso ab wie feste Einsparziele für den Schadstoffausstoß. Die Stromsteuer soll sinken, um die Verbraucher zu entlasten. Nationale Alleingänge hält die FDP bei Klimaschutz für falsch.
AfD
Die AfD will das Pariser Klimaabkommen kündigen und den Klimaschutzplan aufheben. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz will sie streichen. Kernkraftwerke sollen bis zum Ende ihrer Nutzungsdauer in Betrieb bleiben. Elektromobilität soll sich auf marktwirtschaftlicher Basis entwickeln.
CDU/CSU
Zum Thema Volksentscheide findet sich nichts im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU. Die beiden Schwesterparteien haben hier unterschiedliche Ansichten: Die CDU lehnt Volksentscheide auf Bundesebene ab, die CSU ist eher dafür.
SPD
Die SPD will die direkte Demokratiebeteiligung auf Bundesebene stärken. Bei öffentlichen Petitionen soll das Quorum abgesenkt werden. Das Wahlalter will die Partei auf 16 absenken.
Die Linke
Die Linke will mehr direkte Demokratie und Volksentscheide auch auf Bundesebene – das weite die Bürgerrechte aus. Gestärkt wird dadurch der Einfluss jener, die durch Bildung, Einkommen, wegen zu viel Arbeit oder zu wenig Zeit weniger Möglichkeiten zum politischen Engagement haben. Die Linke kritisiert die Wirtschaft als weitgehend demokratiefreie Zone. Die demokratische Mitbestimmung der Beschäftigten dürfe nicht weiter ausgehöhlt werden.
Bd90/Grüne
Demokratie braucht Bürgerinnen und Bürger, die sich einmischen, sagen die Grünen. Sie wollen deshalb mehr direkte Demokratie. Volksinitiative, - begehren und –entscheide sollen deshalb in die Verfassung aufgenommen werden. Die Grünen fordern auch mehr Transparenz: Parteispenden und Sponsoring müssten konsequenter als bisher offen gelegt werden. Für den Bundestag verlangen die Grünen ein Lobbyregister, um deutlich zu machen, wer auf Gesetze Einfluss nimmt. Das Wahlalter wollen die Grünen auf 16 Jahre senken.
AfD
Die AfD fordert Volksentscheide nach Schweizer Vorbild. Abgestimmt werden soll auch über den Verbleib in der Eurozone und ggf. der EU. Den Bundespräsidenten will sie direkt vom Volk wählen lassen.
Auch wenige Wochen vor der Bundestagswahl wissen viele Wählerinnen und Wähler noch nicht, wen sie wählen sollen. Dabei helfen kann der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für Politische Bildung.
Am 22. Oktober 2013 ziehen 631 Abgeordnete in den 18. Bundestag ein.
Die CDU/CSU-Fraktion zählt 311 Mitglieder.
Die SPD hat 193 Sitze,
die Linke 64,
die Grünen haben 63 Mitglieder.
Wegen 33 sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate steigt die Zahl der Parlamentarier deutlich über das Minimum von 598. Am Ende der Legislaturperiode hat die Union nur noch 309 Mandate.
- Alter
Das Durchschnittsalter liegt anfangs bei 49,6 Jahren.
Die älteste Fraktion stellen die Linken (50,6), jüngste ist die der CSU (47,5).
Ältestes Bundestagsmitglied ist Heinz Riesenhuber (CDU, geboren 1935), das jüngste Mahmut Özdemir (SPD, geboren 1987).
- Ausgeschieden
28 Abgeordnete scheiden im Verlauf der Wahlperiode aus, drei von ihnen sterben. Nur in einem Fall rückt kein Politiker nach.
Der prominenteste Ex-Abgeordnete ist der heutige Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD).
- Berufe
Aus dem Öffentlichen Dienst kommt fast jeder Dritte, darunter sind 115 Beamte und 74 Angestellte.
Ein Viertel der Beamten sind Lehrer. Selbstständige und Freiberufler stellen mit nahezu 170 Mandatsträgern die zweitstärkste "Fraktion".
- Bezüge
8.252 Euro monatlich erhalten die Volksvertreter im Jahr 2013 als "Abgeordnetenentschädigung".
Diese steuerpflichtigen Bezüge sind auf aktuell 9541,74 Euro gestiegen.
Hinzu kam und kommt eine mehrere tausend Euro hohe Aufwandspauschale, die nicht versteuert werden muss. Etwa ein Viertel der Abgeordneten soll nebenher verdienen.
- Frauen
230 Frauen machen zu Beginn der 18. Wahlperiode 36,5 Prozent aller Abgeordneten aus. Die SPD-Fraktion hat 81 weibliche Mitglieder (42,0 Prozent),
die Union 78 (25,1).
Bei Linken (56,2 Prozent) und
Grünen (55,6) gibt es mehr Frauen als Männer.
- Kanzlerwahl
Am 17. Dezember 2013 wird Angela Merkel (CDU) zum dritten Mal zur Regierungschefin gewählt. Sie erhält 462 von 621 abgegebenen Stimmen.
- Koalition und Opposition
504 Stimmen kann das Regierungslager der großen Koalition von CDU/CSU und SPD anfangs aufbringen, die Opposition von Linken und Grünen nur 127.
Die sogenannte Kanzlermehrheit liegt bei 316 Stimmen.
- Parlamentsarbeit
Der Bundestag tagt im Verlauf der vierjährigen Wahlperiode 245-mal, bereits eingerechnet ist die letzte Sitzung am 5. September 2017.
Die 23 ständigen Ausschüsse, in denen vor allem Beschlüsse des Parlaments vorbereitet werden, treten 2.253-mal zusammen. Besonders oft treffen sich die Mitglieder des Rechtsausschusses.
- Parlamentsarbeit II
Das Parlament beschließt 555 Gesetze. Die weitaus meisten hat die Regierung vorgelegt.
Wegen umstrittener Gesetze wird dreimal der Vermittlungsausschuss angerufen. Das ist ein Gremium von Mitgliedern des Bundestages und Bundesrates.
In 15 Großen und 3.783 Kleinen Anfragen verlangen Abgeordnete von der Regierung schriftliche Auskunft über bestimmte Sachverhalte. Über Große Anfragen muss im Parlament diskutiert werden.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der sogenannten Erststimme wählt man einen Direktkandidaten aus seinem jeweiligen Wahlkreis. Die Bewerber, die im jeweiligen Wahlkreis die meisten Stimmen bekommen haben, ziehen in den Bundestag ein - selbst wenn ihre Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern sollte.
- Zweitstimme
Mit der Zweitstimme stimmt man für die Landesliste einer Partei. Der Anteil der Zweitstimmen entscheidet letzlich auch über die Sitzverteilung im Bundestag sowie darüber, ob eine Partei die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen hat.
- Überhangmandate
Regulär sollte der Bundestag aus 598 Abgeordneten beste-hen. Wenn eine Partei jedoch in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt als ihr nach ihrem Zweitstimmen-Anteil zusteht, entstehen Überhangmandate. Da die anderen Parteien dafür Ausgleichsmandate erhalten, kommen weitere Abgeordnete hinzu.
- Wahlkreise
Die Zahl der Wahlkreise liegt unverändert bei 299, aber durch Zuzüge und Wegzüge gab es Verschiebungen: Bayern hat gegenüber 2013 einen Wahlkreis gewonnen, Thüringen einen verloren. Berlin und Brandenburg haben zusammen unverändert 22 Wahlkreise.
- Briefwahl
Wer am Wahlsonntag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, muss im Vorfeld einen Wahlschein beantragen. Die notwendigen Briefwahlunterlagen werden dem Wahlschein automatisch beigefügt. Der Antrag geht an die Gemeinde des Hauptwohnortes, also in Brandenburg an die jeweilige Gemeindeverwaltung, in Berlin an das zuständige Bezirkswahlamt.
- Wahl im Ausland
Deutsche, die dauer-haft im Ausland leben und nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, können ebenfalls an der Bundestagswahl teilnehmen. Allerdings müssen sie spätestens bis zum 3. September ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragt haben.