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Wirtschaft - CO2-Kosten vom Vermieter zurückfordern

Wenn bei Mietern die Nebenkostenabrechnung ins Haus flattert, ist das selten Grund zur Freude. Dieses Jahr gibt es aber ein Trostpflaster. Denn ab den Abrechnungen für das Jahr 2023 müssen Mieter den CO2-Preis fürs Heizen mit Öl oder Gas nicht mehr alleine zahlen. Der Vermieter muss sich nun beteiligen. Von Jonas Pospesch

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