Newsjunkies - Gefängnis-Arbeit: Warum 2 Euro pro Stunde zu wenig sind
Sollten Menschen in Haft für ihre Arbeit Mindestlohn bekommen? Zwischen 1,37 Euro und 2,30 die Stunde wird maximal gezahlt. Das ist zu wenig, beanstandet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Geklagt hatten zwei Inhaftierte aus Bayern und NRW. Mit diesem Geld könnten Inhaftierte weder Kosten bezahlen, die durch ihre Straftat entstanden sind, noch Schulden oder Unterhaltszahlungen leisten, sagt das Gericht. Eine Resozialisierung könne so nicht erreicht werden.
Wie werden diese niedrigen Löhne überhaupt gerechtfertigt? Bruno Dietel und Henrike Möller darüber, wie Gefängnis-Arbeit konkret aussieht und wer die Profiteure dieser billigen Arbeitskräfte sind.
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