Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß.
Das hat das Bundesverfassungsgericht am Vormittag in Karlsruhe entschieden. Damit wies der Zweite Senat die Verfassungsbeschwerden von ehemaligen FDP-Bundestagsabgeordneten zurück.
Die sechs Politiker wollten erreichten, dass der sogenannte Soli vollständig abgeschafft wird, da der Aufbau Ost abgeschlossen sei.
Die Karlsruher Richter stellten jedoch klar, dass der Zuschlag auch in seiner seit 2021 erhobenen abgespeckten Form nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Der Soli werde als Ergänzungsabgabe erhoben und sei gesetzlich nicht an einen bestimmten Zweck gebunden, hieß es zur Begründung.
Der Zuschlag war 1995 unbefristet eingeführt worden, um unter anderem die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren. Seit 2021 zahlen ihn aber nur noch Gutverdienende und Unternehmen.