Interview - Fall um zwangsversteigertes Grundstück wird neu aufgerollt
Der jahrelange Rechtsstreit um ein Haus in Rangsdorf muss offenbar teilweise neu aufgerollt werden. Über den kuriosen Fall sprechen wir mit Lothar Blaschke vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN).
Der jahrelange Rechtsstreit um ein Haus in Rangsdorf muss offenbar teilweise neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hat den Fall an das Brandenburgische Oberlandesgericht zurücküberwiesen. Laut der Entscheidung ist zwar klar, dass das Grundstück dem ursprünglichen Eigentümer gehört. Er kann auch die Rückgabe verlangen. Aber die Familie, die auf dem Grundstück ein Haus gebaut hat, muss es nicht auf eigene Kosten abreißen und kann für die Baukosten auch Ersatz verlangen.
Lothar Blaschke ist Vize-Präsident des Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN). Vom Grundsatz her sei es richtig, dass das Grundstück dem Kläger gehöre. Für die Familie sei das allerdings eine "blanke Katastrophe", so Blaschke: "Es möchte keiner in diese Lage kommen, gutgläubig einen Besitz erworben, völlig unschuldig in ein Verfahren gekommen, über Jahre hinaus, mit diesen finanziellen Problemen. Also ich möchte nicht in deren Haut stecken."
Blaschke: "Der Familie muss sofort geholfen werden"
Die Familie hatte das Grundstück bei einer Zwangsversteigerung erworben. Hinterher stellte sich heraus, dass das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem Eigentümer des Grundstücks gesucht hat. Der verlangte dann, dass die Familie ihr Haus abreißt. Laut Urteil liege der Fehler klar beim Amtsgericht, sagt Blaschke. "Hier hat offensichtlich der Rechtspfleger nicht gründlich genug geforscht, ob es noch einen Eigentümer gibt. […] Das Gericht hat offensichtlich anerkannt, dass die Prüfung unzureichend war."
Deswegen habe die betroffene Familie auch Anspruch auf Entschädigung vom Land. "Der Familie muss sofort geholfen werden. […] Ich gehe davon aus, dass die Familie im vollen Umfang entschädigt werden muss – und das sollte sie auch unbedingt durchsetzen."