Interview - Einbürgerungsrecht: Stettner (CDU) verteidigt Vorstoß von Merz
Unions-Spitzenkandidat Friedrich Merz schlägt vor, straffälligen eingebürgerten Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit wieder abzuerkennen. Berlins CDU-Fraktionsvorsitzender Dirk Stettner sagt, dafür gebe es eine Grundlage in der Verfassung.
Im Wahlkampf ist die doppelte Staatsbürgerschaft zum Thema geworden. Die Ampel-Koalition hatte sie gerade erst reformiert. Friedrich Merz (CDU) will das Einbürgerungsrecht nun noch einmal überarbeiten. Der "Welt am Sonntag" hatte er gesagt, es müsse auch eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein, wenn jemand straffällig geworden ist. Unter anderem bei SPD und Grünen hatte dieser Vorstoß für Empörung gesorgt.
Berlins CDU-Fraktionschef Dirk Stettner verteidigt nun den Vorschlag seines Parteichefs. "Ich halte das für ein richtiges Ziel", sagt er. Schließlich habe man ein Interesse daran, dass deutsche Staatsangehörige sich nicht Terrormilizen anschließen und gegen den deutschen Staat vorgehen.
Stettner (CDU): Keine Grundgesetzänderung notwendig
Stettner verweist dafür auf Artikel 16 des Grundgesetzes. Darin heißt es zwar, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden kann. Es gibt aber sehr spezielle Ausnahmefälle: etwa, wenn sich jemand an "Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland" konkret beteiligt. Aus Sicht von Stettner sei deshalb für Merz' Vorschlag auch keine Änderung der Verfassung nötig. Diese biete die Grundlage für ein mögliches Gesetz, mit dem Aberkennungen der Staatsbürgerschaft geregelt werden könnten.