Interview - Bauer (FDP): Umgang mit § 218 sollte kein Wahlkampfthema werden
Der Bundestag debattiert am Donnerstag über den Entwurf zu einer liberaleren Handhabung von Schwangerschaftsabbrüchen. Nicole Bauer, FDP-Sprecherin für Frauenpolitik, warnt vor einem Schnellschuss.
Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland sind verboten. Aber der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch regelt, dass eine Abtreibung in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei ist, vorausgesetzt, die Frau hat sich vorher beraten lassen. Straffreiheit gilt auch bei Abtreibungen aus medizinischen Gründen oder nach einer Vergewaltigung.
Nicole Bauer, Sprecherin für Frauenpolitik und Diversity der FDP-Bundestagsfraktion, sagt, die aktuelle Regelung nach § 218 sei aus Sicht ihrer Fraktion ausreichend. Zudem dürften Schwangerschaftsabbrüche nicht zu einem Wahlkampfthema werden. "Aktuell befinden wir uns eigentlich schon im Wahlkampf. Und deshalb ist die Debatte den betroffenen Frauen gegenüber ein Stück weit unangemessen."
Bauer (FDP) gegen Fraktionszwang bei Abstimmung über § 218
Die FDP-Politikerin selbst habe keine abschließende Meinung darüber, ob der § 218 abgeschafft werden soll. Dennoch betont sie, dass die Abstimmung darüber nicht in Fraktionen entschieden werden müsse. "Aus meiner Sicht gehört dieses Thema als eine Gewissensentscheidung wie bei anderen medizinisch ethischen Dingen ins Parlament".
Als Beispiele für Gewissensentscheidungen im Bundestag nennt Bauer die Ehe für alle, Organspende oder die Impfpflicht. So solle auch § 218 behandelt werden. "So, dass die Abgeordneten ihrem Gewissen, ihren Bürgerinnen und Bürgern, verpflichtet sind, wie sie persönlich es für richtig empfinden."
Kein Schnellschuss bei Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
Um Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln, bedürfe es Zeit: "Und diese Zeit haben wir aktuell nicht mehr", sagt Bauer mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl im Februar. Sie wolle auch vor einem Schnellschuss abraten, weil ein solcher Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht nach sich ziehen könnte.
"Niemand macht es sich leicht, einen Schwangerschaftsabbruch zu machen", so die Politikerin. Sie spricht sich dafür aus, Betroffenen besser zu helfen. Wichtig sei auch eine Debatte über den Zugang zum Abbruch, "dass die Gynäkologen den Eingriff überhaupt auch anbieten können". Außerdem solle das Thema weiter enttabuisiert werden.