Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verkündet das Urteil zum "Bundeskriminalamtgesetz - Datenplattformen" (Bild: dpa/ Uli Deck)
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Interview - Bürgerrechtler: BKA-Urteil bedeutet guten Tag für Grundrechte

Das BKA-Gesetz muss nachgebessert werden. Wie das Bundesverfassunggericht entschieden hat, gehen die Befugnisse teilweise zu weit. David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte begrüßt das Urteil.

Eine Folge des Urteils sei, dass der Gesetzgeber nun auf Bundesebene das BKA-Gesetz überarbeiten müsse, so Werdermann. "Er muss die Voraussetzungen für diese Überwachungsmaßnahmen und auch für die Speicherung in Datenbanken enger regeln." Das führe dazu, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger besser geschützt sind. "Insofern ist das ein guter Tag für die Grundrechte."

Die Verfassungsbeschwerde eingereicht hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. Werdermann war für den Verein Koordinator des Verfahrens.

BVerfG begrenzt BKA-Rechte

Die Befugnisse des Bundeskriminalamts gehen teilweise zu weit.

Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Das betrifft insbesondere die Erhebung und Speicherung von Daten. Das Gesetz für das Bundeskriminalamt - BKA-Gesetz - muss deshalb nachgebessert werden.

Bislang war es unter bestimmten Umständen erlaubt, auch Kontaktpersonen von mutmaßlichen Terroristen zu überwachen. Das darf in Zukunft nur unter engen Voraussetzungen gemacht werden.

Auch dürfen Daten von Beschuldigten künftig nicht mehr langfristig in einer Polizeidatenbank gespeichert werden, auf die verschiedene Polizeibehörden von Bund und Ländern Zugriff haben. Hier hätte der Gesetzgeber genaue Vorgaben machen müssen, wie lange die Daten gespeichert werden.

Bis Juli nächsten Jahres kann das BKA-Gesetz jetzt geändert werden.