Interview - Vogel (FDP) zu Klimaschutzgesetz: "An Klimazielen ändert sich nichts"
Der Bundestag hat das umstrittene Klimaschutzgesetz beschlossen. Ein Eilantrag wurde am Donnerstag abgewiesen. FDP-Vizechef Johannes Vogel lobt die Entscheidung. Bei diesem Gesetz habe es keinen Grund für eine derartige Klage gegeben.
Die FDP im Bundestag hat es gelobt, dass das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung abgewiesen hat. Der 1. Parlamentarische Geschäftsführer und Vize-Bundesvorsitzende, Johannes Vogel, sagt, bei diesem Gesetz habe es keinen Grund für eine derartige Klage gegeben. "Ich war mir sicher, dass das Gericht dem nicht stattgeben wird", so Vogel, weil es eine vorgeschobene Behauptung gewesen sei. Es sei genug Zeit für die Abgeordneten gewesen, sich mit dem Gesetz zu befassen.
Vogel verteidigt die Änderungen am Klimaschutzgesetz. Es ergebe "keinen Sinn, dass in einem Sektor wie dem Verkehr zum Beispiel Fahrverbote drohen, wenn wir insgesamt die Klimaschutzziele einhalten." Das beste Instrument für den Klimaschutz sei der Zertifikatehandel für CO², so der FDP-Politiker. "Und den brauchen wir endlich auch im Verkehr."
Vogel (FDP): "Am Klimaziel insgesamt und am Weg dahin ändert sich nichts"
Vogel betont, "an dem gesamten Klimaziel ändert sich nichts, auch am Abbaupfad ändert sich nichts." Es ändere sich nur, dass es für einzelne Sektoren keine Sofortprogramme mehr gebe, sondern auf die gesamte Klimabilanz geschaut werde.
In den nächsten zwei Jahren soll Vogel zufolge die Höchstmenge an CO² gedeckelt werden - auch im Verkehrs- und im Gebäudebereich. Wo es diesen Deckel in Europa schon gebe, begrenze dieser erfolgreich die Menge des ausgestoßenen Klimagases, erklärt Vogel.