Ein hoher Zaun umgibt die Erstaufnahme-Einrichtungen des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (Bild: dpa / Patrick Pleul)
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Interview - Gemeindenvertreter Graf: Neues Abschiebegesetz ist "notwendiger Schritt"

Mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz will die Bundesregierung zukünftig die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erleichtern. Jens Graf vom Städte- und Gemeindebund in Brandenburg sieht den Gesetzesentwurf als notwendigen Schritt. Er fordert aber noch weitere Maßnahmen.

Die Bundesregierung will abgelehnte Asylsuchende schneller abschieben. Dafür hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser am Mittwoch das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz vorgestellt. Wenn Bundestag und Bundesrat dem neuen Gesetzesentwurf zustimmen, wird unter anderem das Ausreisegewahrsam von 10 auf 28 Tage verlängert und Abschiebungen müssen nicht mehr angekündigt werden.

Jens Graf, Geschäftsführer des Brandenburger Städte- und Gemeindebundes, sieht das neue Abschiebegesetz als notwendigen Schritt, um die Kommunen in der aktuellen Flüchtlingssituation zu entlasten. Mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz könnten viele kleine Punkte, die Abschiebungen bisher erschwert hätten, ausgeräumt werden.

Abschiebefrage darf nicht von anderen Problemen ablenken

 

Das Gesetz sei ein Schritt in die richtige Richtung, sagt der Kommunenvertreter. Allerdings brauche es noch wesentlich mehr. Die Aufnahmebereitschaft der Herkunftsländer sei eine weitere zentrale Problematik. "Viele Abschiebungen scheitern auch daran, dass Länder wie Russland oder Syrien keine Menschen aufnehmen." Da helfe auch der neue Gesetzesentwurf der Bundesregierung nichts.

Außerdem dürfe die Abschiebefrage nicht davon ablenken, dass es im Asylbereich einen großen Mangel an sozialer Infrastruktur gebe, warnt Graf. Es sei zwar richtig, abgelehnte Asylsuchende schneller abzuschieben. Genauso wichtig sei es aber, Menschen, denen Asyl gewährt wurde, zusätzliche Schul- und Kitaplätze bereitzustellen und ihre Gesundheitsversorgung zu verbessern.