Berlin: «Enteignen» steht auf dem Schild bei der Demonstration «Karneval der Enteignung» in Kreuzberg
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Interview - Mieterverein: Berlin muss jetzt Vergesellschaftungsgesetz erlassen

Eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin ist laut einer Expertenkommission rechtlich möglich. Das steht im Abschlussbericht nach dem erfolgreichen Volksentscheid. Für die Geschäftsführerin vom Mieterverein Ulrike Hamann ist klar: Nun sollte schnell ein Gesetz kommen.

Nach dem Bericht von Experten zum Wohnungsmarkt fordert die Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins Ulrike Hamann den Senat zu schnellem Handeln auf. Es sei klar gezeigt worden, dass die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen rechtlich möglich und vom Grundgesetz gedeckt sei. Ein Gesetz könne und müsse nun schnell kommen.

Mieterverein nennt Rahmengesetz "Verschleppung"

 

"Noch ein Rahmengesetz zu erstellen, ist in unseren Augen Verschleppung", sagt Hamann. "Gerade mit diesem eindeutigen Ergebnis der Kommission kann jetzt eigentlich das Land Berlin ein Vergesellschaftungsgesetz erlassen."

Der rot-grün-rote Senat hatte die Kommission eingesetzt. Sie sollte prüfen, ob und wie der erfolgreiche Volksentscheid der Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" aus dem Jahr 2021 umgesetzt werden kann. Die jetzige schwarz-rote Landesregierung hatte angekündigt, auf Grundlage des Berichts ein Rahmengesetz zu erarbeiten, das die Kriterien für Vergesellschaftungen definiert. Es soll aber erst nach zwei Jahren in Kraft treten und in der Zwischenzeit durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden.

Hinweis

Im Interview behauptet Frau Hamann, dass 60 Prozent der Wahlberechtigten für den Volksentscheid gestimmt hätten. Das ist nicht korrekt - es waren vielmehr knapp 58 Prozent der Teilnehmenden, das entspricht etwa 42 % der Stimmberechtigten.