Matthay fragt. - Böhne-Di Leo: "Wir können stolz sein auf das Grundgesetz"
Am 23. Mai wurde in Deutschland das 75. Jubiläum des Grundgesetzes gefeiert. Die Verfassung sei für die deutsche Gesellschaft nach wie vor identitätsstiftend, meint die Politologin Sabine Böhne-Di Leo. Von Sabina Matthay
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom Präsidium des Parlamentarischen Rates unterzeichnet, verkündet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seither gilt es – seit 1990 für ganz Deutschland. Denn das vereinigte Deutschland änderte 1990 dessen Präambel, weil die Einheit erreicht war, gab sich aber keine neue Verfassung. War das 1949 abzusehen, und ist das Grundgesetz noch auf der Höhe der Zeit?
Ja, meint die Politologin Sabine Böhne-Di Leo: "Da stehst alles drin, was eine Verfassung braucht: die Grundrechte (...) der Staatsaufbau, die Funktion der einzelnen Staatsorgane, der Kanzler, der Bundespräsident, der Bundestag und so weiter und so fort. Die Finanzverfassung, das ganze System der Rechtspflege - also alles das, was in einer Verfassung gehört, steht drin und ist sehr wohlfeil formuliert und ausgearbeitet worden."
Auch Dank dieses Grundgesetzes leben wir in der Bundesrepublik Deutschland seit 75 Jahren in stabilen politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen, meint Böhne-Di Leo. "Wir können stolz auf dieses Grundgesetz sein. Das Grundgesetz hat uns 75 Jahre Stabilität und Wohlstand beschert. Und es hat uns vor allen Dingen als gleichberechtigten Partner wieder zurückgebracht in die europäische und internationale Völkerfamilie. Und das ist ein hoher Wert und ein großer Erfolg", sagt die Politikwissenschaftlerin.
Die Sendung ist eine Wiederholung vom 18. Mai 2024.