- Kleine Regelkunde zum ESC

Der Eurovision Song Contest (ESC) ist zwar eine große Party, dennoch hat er klare und viele Regeln. Eine kleine Regelkunde für den 60. ESC:

Einen garantierten Startplatz im Finale haben traditionell nur die größten Eurovisions-Geldgeber Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien sowie der jeweilige Gastgeber beziehungsweise Titelverteidiger: in diesem Jahr Österreich.

Beim Jubiläums-ESC 2015 gibt es allerdings eine Besonderheit: Ausnahmsweise darf Australien - bekannt für seine besonders treuen und engagierten Fans - teilnehmen. Das Land ist gleich für die Endrunde gesetzt worden. Sollte der Kandidat von "Down Under" auf Platz eins landen, wird die zuständige dortige Rundfunkanstalt im kommenden Jahr den Grand Prix als Mit-Veranstalter in einer europäischen Stadt zusammen mit einem Mitgliedsland der European Broadcasting Union (EBU) organisieren.

Die Länge jedes Wettbewerbssongs darf maximal drei Minuten betragen. Die Sprache kann frei gewählt werden.

Politische Botschaften etwa auf T-Shirts oder Bannern, per Handzeichen oder im Songtext sind strikt verboten. Ebenso darf keine Werbung für Produkte oder Unternehmen gemacht werden.

Bis zu sechs Menschen ab 16 Jahren, aber keine Tiere, dürfen auf der Bühne sein. Es wird live gesungen, die Begleit-Musik kommt allerdings heute nur noch vom Band - früher vom Live-Orchester.

Alle Teilnehmer-Länder dürfen im Finale ihre Punkte vergeben, auch diejenigen, die bereits in den Halbfinals ausgeschieden sind.

Die Zuschauer können erst dann für ihren Favoriten anrufen oder eine SMS schicken, wenn alle Finalisten gesungen haben.

Die Zuschauerwertung eines Landes wird jeweils mit der Wertung einer nationalen fünfköpfigen Fachjury 50:50 verrechnet.

Der Sieger des Wettbewerbs steht gegen Mitternacht fest. Sollten mehrere Teilnehmer die gleiche Punktzahl haben, dann gewinnt derjenige, der häufiger die Höchstwertung bekommen hat.