Die Wirtschaft im Wandel - Irrtümer im Mietrecht
Wohnen muss jeder. Durch die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt erhält das Thema zusätzliche Brisanz. Zwischen Mietern und Vermietern knallt es immer häufiger – wobei es Fehler und Dickköpfe auf beiden Seiten gibt. Patrick Burow ist Zivil- und Amtsrichter und hat ein Buch über Irrtümer im Mietrecht geschrieben. Von Annika Krempel
Auslöser für Streitigkeiten zwischen Vermieterin und Mietern seien oft klassisch gegensätzliche Bewertungen der Situation – etwa bei der Rückgabe einer Wohnung. "Der Vermieter möchte das so zurückgegeben haben, dass das praktisch in den Hochglanzprospekt eines Makler passt, sofort weiter vermietbar – und der Mieter möchte natürlich ausziehen, ohne noch ganz viel Arbeit und Geld in die Wohnung zu stecken." Typisch sei auch Streit beim Thema Schimmel: "Der Vermieter sagt, das liegt immer am Lüftungs- und Heizungsverhalten des Mieters, der Mieter sagt, es sind natürlich Baumängel." Diese Gegensätze müssten dann oft vor Gericht aufgelöst werden.
Sowohl auf Mieter als auch auf Vermieterseite gebe es typische Irrtümer, erklärt Burow. Bei Mieterinnen und Mietern betreffe dies häufig Mietminderungen, öfter sogar um 100 Prozent. Ein anderer Irrtum sei die Vorstellung, man könne die Mietkaution einige Monate vor dem Auszug einfach "abwohnen".
Vermieter dürfen vermietete Wohnungen nicht einfach betreten
Vermieter versuchten dagegen oft, Mietverträge unter vorgeschobenem Eigenbedarf zu kündigen. "Die Vermieter sind da durchaus erfinderisch, weil sie ja keine andere Möglichkeit haben, die Mieter sonst rauszusetzen", sagt der Zivilrichter. Andere Vermieter seien dagegen der Ansicht, ihre Wohnungs sei auch in vermietetem Zustand weiterhin ihr Eigentum, das sie jederzeit betreten können und hielten einen Schlüssel zurück. "Das geht natürlich nicht, das ist dann schlicht Hausfriedensbruch", sagt Burow.