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Lange Schlangen, falsche oder fehlende Stimmzettel: Bei den Wahlen in Berlin kam es am Sonntag gleich zu einer ganzen Reihe von Pannen. Nun ist Landeswahlleiterin Petra Michaelis zurückgetreten. Es habe grobe Organisationsfehler gegeben, sagt der Verfassungsrechtler Christian Waldhoff.
Laut einer rbb24-Datenrecherche wurden über 13.000 Stimmen in Berlin als ungültig gezählt - das ist außergewöhnlich viel. Möglicherweise könnte das damit zusammenhängen, dass in einigen Wahllokalen Stimmzettel aus anderen Wahlkreisen ausgegeben wurden. "Wenn das der Fall ist, ist das ein gravierender Wahlfehler", sagt Waldhoff.
Verantwortung übernehmen für Fehlentscheidungen
Es habe ein Zusammentreffen von Fehlern gegeben, die überwiegend auf grobe Organisationsfehler der Berliner Wahlleitung zurückzuführen seien. Deshalb sei der Rücktritt der Landeswahlleiterin wichtig. "Das gehört auch zur Demokratie, dass man Verantwortung für Fehlentscheidungen und für Missmanagement übernimmt", so Waldhoff.
Rechtlich sei die Situation so, dass eine Wiederholung der Wahl nur dann denkbar werde, wenn sich herausstelle, dass die Wahlfehler Auswirkungen auf die Zusammensetzung des gewählten Parlaments haben. Für Bundestag und Abgeordnetenhaus gälten unterschiedliche Rechtswege, erklärt der Verfassungsrechtler. Als Bürgerin oder Bürger könne man eine Wahlbeschwerde beim Bundestag und anschließend beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus könnten dagegen nur die bei der Wahl angetretenen Parteien eine solche Beschwerde einreichen und eine Wiederholung der Wahl erstreiten, erklärt Waldhoff.
(Das Interview wurde kurz vor Bekanntwerden der Rücktrittserklärung von Landeswahlleiterin Petra Michaelis geführt.)