- Ärzteverband: Einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht umsetzbar
Ab 16. März gilt in medizinischen Einrichtungen eigentlich eine Impfpflicht für Beschäftigte. Doch darüber, wie diese Impfpflicht umgesetzt werden soll, herrscht Unklarheit. Es gebe nicht genug Personal in den Gesundheitsämtern, um alle Fälle zeitnah zu bearbeiten, sagt Elke Bruns-Philipps, Vize-Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte.
Bisher gebe es noch keine einheitlichen Vorgaben zur Datenübermittlung, Bewertung und Fristsetzung bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Diese Vorgaben brauche es aber, damit nicht in jeder Kommune anders entschieden werde, so die Vize-Chefin des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD).
Zudem gebe es nicht genug Personal, um die Impfpflicht umzusetzen. Wie hoch der Anteil der ungeimpften Angestellten ist, sei je nach Einrichtung unterschiedlich. "Aber wenn man von fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten ausgeht, wo ein solches Verfahren dann angestoßen wird, dann wird das auch die Kapazität der Gesundheitsämter überschreiten", sagt Bruns-Philipps
Bruns-Philipps: Last auf mehrere Schultern verteilen
Arbeitgeber und betriebsärztliche Dienste sprächen im Moment mit den Mitarbeitenden, um doch noch auf eine Impfung hinzuwirken. "Insofern ist es auch für uns schwer abschätzbar, was auf uns zukommt", sagt Bruns-Philipps.
Schon jetzt sei aber klar, dass nicht alle Fälle sofort ab dem 16. März abgearbeitet werden können. Pro Gesundheitsamt werde mit 500 bis 1000 Fällen gerechnet. "Das werden wir so zeitnah nicht innerhalb weniger Wochen erledigen können", sagt Bruns-Philipps. Die Last müsse auf mehreren Schultern verteilt werden. Die Politik müsse sich darüber Gedanken machen, wie andere Verwaltungsstrukturen in die Bearbeitung eingebunden werden könnten.