Lockdown: Der bundesweite Lockdown mit der Schließung von Gastronomie, Einzelhandel und Freizeiteinrichtungen wird bis mindestens zum 14. Februar verlängert.
Schulen und Kitas: Bis mindestens zum 14. Februar bleiben auch Schulen und Kitas geschlossen oder bieten wie in Brandenburg nur eingeschränkten Betrieb an. Die jeweils in den Bundesländern geltenden Regelungen werden fortgeführt.
Verschärfte Maskenpflicht: In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen künftig sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Das gilt auch für Besucher von Gottesdiensten. Für das Personal in Alten- und Pflegeheimen wird die FFP2-Maske zur Pflicht.
Homeoffice: Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten im Homeoffice überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Dafür wird das Bundesarbeitsministerium eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen.
Hilfen für Unternehmen: Die Überbrückungshilfe III des Bundes soll nochmals verbessert werden. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben.
Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der
Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
(Quelle: rbb24)