-
In Berlin und Brandenburg dürfen Gastronomie und Kultur Corona-Geteste künftig ausschließen und nur noch Genesene und Geimpfte reinlassen. Aber ist das gerecht? Aus Gleichbehandlungsaspekten nicht, sagt der Ethiker und Philosoph Julian Nida-Rümelin.
In Berlin und Brandenburg können Gastronomen Kultureinrichtungen künftig entscheiden, nach der 2G-Regel zu verfahren, sprich: Nur noch Geimpfte und Genesene reinzulassen. Dafür fallen dann Maskenpflicht und Abstandsregel weg. Für Familien heißt das: Draußen bleiben. Denn die Regel gilt auch für Kinder unter 12 – die sich noch nicht impfen lassen können.
Ist das also eine gerechte Lösung? "Nein", sagt Julian Nida-Rümelin, Professor für Philosophie und Politik an der Uni München und Vize-Präsident des Ethikrats: Unter Gerechtigkeitsaspekten sei das hochproblematisch, weil Negativ-Getestete ein ähnlich niedriges Risiko als Infektionsquelle hätten, wie Genesene oder Geimpfte. Das sei also eine Ungleichbehandlung.
Knackpunkt: Wenn das Risiko vergleichbar mit anderen Krankheiten wird
In dieser Debatte räche sich jetzt, dass die Kriterien nie klar bestimmt worden seien, ab denen die Maßnahmen ein Ende haben. Aus Sicht des Ethikers sollte das Kriterium sein, vergleichbar mit Risiken umzugehen: "Wenn die Gefahren der Erkrankung, einschließlich Long Covid, und die Gefahr, zu sterben, die Gefahr, auf Intensivbetten zu kommen, durch den Impffortschritt bei Covid-19 unter das Niveau anderer Infektionskrankheiten, bei denen wir keine allgemeinen Maßnahmen ergreifen, gefallen ist, dann gibt es keine Verhältnismäßigkeit mehr von Maßnahmen, die darüber hinausgehen."