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Die Bundesregierung will das Impfen in Betrieben forcieren. Sollten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber künftig den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen? Etwa für Hygienekonzepte und Quarantäneregeln sei das durchaus bedeutend, sagt Carolin Vesper von den Unternehmensverbänden Berlin Brandenburg (UVB).
Bisher dürfen Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Mitarbeitenden nicht abfragen. Man dürfe dem Vorgesetzten aber natürlich freiwillig mitteilen, dass man geimpft sei. Viele täten dies auch bereits, so Vesper.
Hygienekonzepte können angepasst werden
Rechtlich gesehen dürfe der Impfstatus nur dann abgefragt werden, wenn es ein begründetes Interesse für das Arbeitsverhältnis gebe. "Das wurde bisher abgelehnt, weil man gesagt hat, der Arbeitgeber ist ohnehin an das Hygienekonzept gebunden", sagt Vesper. Nun werde aber eine Änderung stattfinden. Das Bundesministerium für Arbeit bereitet gerade eine neue Arbeitsschutzverordnung vor. Nach dieser seien Arbeitgeber berechtigt, beim Wissen über Impfungen das Hygienekonzept anzupassen. "Sodass das durchaus interessant wäre, fragen zu können", sagt Vesper.
Zudem müssten geimpfte Mitarbeitende nicht in Quarantäne, wenn sie Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Auch das mache einen bedeutenden Unterschied für den Arbeitgeber, erklärt Vesper.