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Für Deutschland und die Türkei spielt der 30. Oktober 1961 eine besondere Rolle. Damals schlossen beide Länder ein Anwerbeabkommen, mit dem tausende Türkinnen und Türken zum Arbeiten nach Deutschland kamen. Über das Abkommen und seine Folgen diskutiert Dietmar Ringel mit seinen Gästen.
Die Bundesrepublik suchte Arbeitskräfte, in der Türkei suchten viele Menschen einen Job. Das deutsch-türkische Anwerbeabkommen vom Oktober 1961 versprach beiden Seiten einen Nutzen. Und tatsächlich kamen in den Folgejahren fast 900000 Arbeiterinnen und Arbeiter aus der Türkei nach Deutschland. Doch das Abkommen und seine Folgen sind bis heute umstritten.
Obwohl schon bald die Begrenzung der Aufenthaltsdauer für türkische Arbeitsmigranten aufgehoben wurde, kümmerte sich der deutsche Staat kaum um ihre Integration. Bis heute gibt es deshalb vor allem in Großstädten Anzeichen einer Parallelgesellschaft.
Wer hat vom deutsch-türkischen Anwerbeabkommen profitiert? Wie hat es das Leben der "Gastarbeiter" und ihrer Familien geprägt? Und welche Lehren sind daraus zu ziehen – auch mit Blick auf aktuelle Migrationsbewegungen?
Die Sendung wurde im Berlin Global Village, Am Sudhaus 2, 12053 Berlin am 28.10.2021 aufgezeichnet.