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Vor rund zehn Jahren hat Berlin seine Liegenschaftspolitik geändert, heißt: Grundstücke, die das Land nicht mehr benötigt, werden nicht mehr zum Höchstpreis verkauft. Das soll die Mietsteigerung in Berlin eingrenzen. Was hat sich seitdem getan - und welche Möglichkeiten gibt es außerdem? Das haben wir den landespolitischen Korrespondenten Torsten Gabriel gefragt.
Mietrecht ist Bundesrecht, einzelne Bundesländer haben nur beschränkt Möglichkeiten, auf Mietpreise Einfluss zu nehmen. Im Grunde seien in Berlin viele Formen, die sich gegen Mietsteigerung wehren, bereits ausgeschöpft. Versucht wurde es mit unter anderem Zweckentfremdungsgebot, aber auch Umwandlung von Mieträumen in Eigentum oder dem Ankauf von Häusern. Derzeit wird Vergesellschaftung diskutiert, die SPD befürwortet hingegen den Mietdeckel. "Jetzt geht es um Maßnahmen, die schon ein bisschen unorthodoxer sind", sagte Gabriel.
Im Gespräch sei auch das sogenannte Clustering - dabei werden landeseigene Grundstücke erfasst, die für die öffentliche Daseinsvorsorge wie zum Beispiel Verwaltungsgebäude vorgesehen sind. Die meisten Immobilien befänden sich in Bezirkshand und die meisten Bezirke hätten einen guten Überblick über ihre Liegendschaften.