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Die Debatte um eine mögliche Enteignung von Immobilienunternehmen wird immer kontroverser geführt, je näher der Start des Volksbegehrens rückt. Am kommenden Sonnabend beginnt die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" mit der Unterschriftensammlung. Wir befassen uns die ganze Woche mit dieser radikalen Forderung und gehen zunächst einmal der Frage auf den Grund: was will die Initiative eigentlich genau? rbb-Reporterin Ute Barthel hat nachgefragt.
Die Initiatoren der Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" berufen sich auf Artikel 14 des Grundgesetzes. Dort heisst es: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
Aber die Enteignung darf nur das letzte Mittel darstellen, wenn es keine andere vertretbare Lösung gibt. Zum Beispiel: Wenn der Eigentümer eines Grundstücks nicht zum Verkauf bereit ist, das Land dort aber eine Autobahn oder einen Flughafen bauen will, ist eine Enteignung gegen Entschädigung zulässig.
Mit der Forderung "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" will die Initiative nach eigener Aussage provozieren, aber tatsächlich strebt sie die Vergesellschaftung an. Auch hierbei stützt sie sich auf das Grundgesetz, diesmal auf Artikel 15 , in dem es heisst: "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung, in Gemeineigentum überführt werden."
In ihrem Beschlusstext fordert die Initiative vom Senat ein Gesetz, das regelt, wie Immobilien - aber auch Grundstücke - in Gemeineigentum überführt werden. Das soll für alle Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht gelten, die 3000 Wohnungen und mehr haben. Die Zahl 3000 begründet die Initiative damit, dass man große Immobilienfirmen treffen möchte, die eine marktbeherrschende Stellung haben. Das Eigentum und die Berufsfreiheit kleinerer Vermieter sollen aber nicht angetastet werden.
Ziel ist die Rekommunalisierung vor allem der Wohnungen, die der Berliner Senat um die Jahrtausendwende verkauft hat. Nur so kann nach Ansicht der Initiative eine ausreichende Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum erreicht werden.
Sollte das Vorhaben Erfolg haben, würden die Unternehmen eine Entschädigung erhalten. In welcher Höhe genau ist unklar, aber es würde mehrere Milliarden Euro kosten. Auch ob das Volksbegehren tatsächlich zulässig ist, darüber streiten sich noch die Verfassungsrechtler. Auf jeden Fall würde es zu einer langen juristischen Auseinandersetzung kommen.