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Es gilt als erste Wahl, sobald Urlaubswillige im Netz nach privaten Unterkünften suchen: das Portal Airbnb. Im vergangenen Jahr verbuchte das Unternehmen allein 700.000 Gastankünfte für Berlin – ein Beleg dafür, wie angesagt diese Art des Urlaubmachens ist. Kritiker sagen, Airbnb verführe zur Zweckentfremdung der eigenen Wohnung und trage damit bei zur Wohnraumverknappung. Das weist Airbnb-Deutschland-Chef Alexander Schwarz im Inforadio klar zurück: "Wir ermöglichen vielmehr eine effiziente Wohnraumnutzung, die auch für Berlin wichtig ist."
Das Internetportal Airbnb verteidigt sein Geschäftsmodell gegen Kritik. Das Berliner Zweckentfremdungsverbot differenziere nicht zwischen professionellen Anbietern von Ferienwohnungen und privaten Gastgebern, die nur gelegentlich Unterkünfte anbieten, bemängelt Airbnb-Deutschland-Chef Alexander Schwartz im Inforadio.
Die Airbnb-Gastgeber würden ihre Unterkünfte größtenteils nur gelegentlich vermieten. Diese Wohnungen seien dem Wohnungsmarkt nie entzogen worden. Durch das Vermietungsverbot werde deswegen auch kein Wohnraum auf den Immobilienmarkt zurückgeführt, so Schwartz: “Das ist deutlich abzugrenzen zu Ferienwohnungen, die das ganze Jahr vermietet werden sollen.“
"Lompscher-Pläne sind erster richtiger Schritt"
Grundsätzlich begrüßt Schwartz die Pläne von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke), die den Home-Sharern, also den Wohnungsanbietern bei Airbnb, künftig 60 Tage im Jahr für Vermietungen ermöglichen will. “Das ist ein erster richtiger Schritt“, so Schwartz. Gleichzeitig wolle er mit dem Berliner Senat im Dialog bleiben, um hier eventuell noch mehr Tage zu ermöglichen – in Hamburg sind für Airbnb-Vermietungen jährlich bis zu 180 Tage gestattet.
In Berlin sollen Wohnungen künftig bis zu 60 Tage im Jahr ohne Genehmigung an Feriengäste weitervermietet werden dürfen. Wer dies länger tun will, muss beim Bezirksamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die neuen Regelungen sind Teil eines Gesetzentwurfs, den Lompscher durchsetzen möchte.
Airbnb hat 26.000 Wohnungen im Angebot
Angesichts der Wohnungsknappheit in der Hauptstadt sind dort auch schärfere Regelungen gegen die sogenannte Zweckentfremdung von Wohnraum geplant. So müssen Eigentümer, die ihre Wohnung leer stehen lassen statt sie zu vermieten, künftig schon nach drei Monaten Leerstand statt wie bisher nach sechs Monaten mit Restriktionen rechnen. In Kraft treten soll die Gesetzesnovelle nach dem Willen Lompschers im Mai 2018. Ähnliche Regelungen gebe es auch in anderen deutschen Metropolen, sagte sie.
Das Berliner Ausgangsgesetz zum Zweckentfremdungsverbot gilt seit Mai 2014. Damit wollte die Politik verhindern, dass preiswerter Wohnraum für Berliner durch Leerstand, Abriss, die Umwandlung in Gewerberaum oder die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen verloren geht. Auch Privatleute dürfen seither selbstbewohnte Wohnungen nur noch mit Ausnahmegenehmigung vermieten.
In Berlin gibt es laut Stadtentwicklungsverwaltung schätzungsweise 20.000 bis 30.000 Wohnungen oder Zimmer, die teilweise zu Ferienzwecken vermietet werden. Das weltweit agierende Vermittlungsportal Airbnb hat nach eigenen Angaben 26.000 Berliner Unterkünfte zur gelegentlichen Vermietung im Angebot.