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Wohnraum wird immer knapper in Berlin – deswegen gibt es seit 2014 das "Zweckentfremdungsverbot". Und das zeigt Wirkung: In den letzten anderthalb Jahren sind fast 4.000 Ferienwohnungen wieder auf den Wohnungsmarkt gekommen. Was aber, wenn Berliner ihre eigene Wohnung ab und zu an Gäste vermieten wollen? Bisher brauchen sie dafür eine komplizierte Genehmigung. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) kündigt im Inforadio an, dass sie das Zweckentfremdungsverbot nicht lockern, eine tageweise Vermietung aber erleichtern will – und zwar möglichst schnell.
Der Berliner Senat arbeitet an einer Gesetzesnovelle des sogenannten Zweckentfremdungsverbots. Stadtentwicklungssenatorin Lompscher hat sich als festes Ziel gesetzt, dass die Neuerung noch vor dem 1. Mai in Kraft treten kann: "Wir werden jetzt im Februar im Senat sein und danach kommt es gleich ins Abgeordnetenhaus - nach dem Durchgang im Rat der Bürgermeister."
60 Tage könnten erlaubt werden
Das Zweckentfremdungsverbot soll verhindern, dass immer mehr Wohnungen in der Hauptstadt gewerblich an Touristen vermietet werden und somit dem Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Auch Privatleute dürfen ihre selbst bewohnten Wohnungen nur mit einer Ausnahmegenehmigung vom Bezirk vermieten.
In dem überarbeiteten Gesetz soll nun festgeschrieben werden, dass die vorübergehende Vermietung der eigenen Wohnung (Home-Sharing) wieder leichter möglich wird, voraussichtlich durch eine Tagesregelung. Im Gespräch ist, dass man künftig bis zu 60 Tage im Jahr die eigene Wohnung komplett vermieten darf, zum Beispiel in den Ferien. Wie viele Tage es genau sein werden, wird laut Senat noch geprüft.
Eine 60-Tage-Regelung sei deutlich restriktiver als in anderen Städten, sagte die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger: In Hamburg etwa dürfe eine Wohnung an 182 Tagen im Jahr vermietet werden.
Vermittler wie AirBnB sollen Daten herausgeben
Die vorgesehene private Vermietung soll allerdings an die Bedingung geknüpft werden, dass sich die Vermieter beim Bezirk registrieren lassen, sagte Schmidtberger dem "Tagesspiegel". Die Registrierungsnummer müsse dann in Inseraten bei digitalen Vermittlern angegeben werden.
Für professionelle Vermittler wie die Plattform AirBnB soll eine Auskunftspflicht gelten. Bisher weigert sich AirBnB, den Bezirken Daten über Vermieter und Kunden herauszugeben. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte kürzlich eine Klage des Bezirks Pankow abgewiesen, der AirBnB zur Herausgabe der Daten zwingen wollte.