Peter Altmaier (Bild: imago/Jürgen Heinrich)
Bild: imago/Jürgen Heinrich

- Altmaier: "Einzelfälle müssen geprüft werden"

Welche Rolle können Asylbewerber und Zuwanderer beim Thema Fachkräftemangel spielen? Seit langem wird darüber hitzig debattiert. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier schließt nicht aus, dass abgelehnte, aber gut integrierte Asylbewerber in Deutschland bleiben dürfen. Es komme ganz auf den Einzelfall an, sagte der CDU-Politiker im Inforadio.

Bei einem Asylbewerber, der schon mehrere Jahre hier lebe, sei die Situation eine andere, als bei einem, der sich erst seit wenigen Monaten im Land aufhalte. Bei Abschiebungen sei er weiter dafür, dass man sich vorrangig um die kümmere, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellten, betonte der CDU-Politiker.  

Zugleich verteidigte Altmaier das geplante Fachkräfte-Einwanderungsgesetz. Viele Betriebe könnten Stellen nicht besetzen; deshalb müsse der Zuzug von Fachkräften erleichtert werden.

Hintergrund

Seit einem Vierteljahrhundert streiten die Parteien darüber, ob Deutschland ein Einwanderungsgesetz braucht oder nicht. Anfang Oktober hat die große Koalition Eckpunkte für einen Gesetzentwurf vorgelegt. Allerdings geht es dabei nur um Fachkräfte. Was mit den Menschen ist, die jahrelang mit einer "Duldung" in Deutschland leben, arbeiten und sich nichts zuschulden kommen lassen, soll zu einem späteren Zeitpunkt geregelt werden - im Aufenthaltsgesetz. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Beschluss des Bundeskabinetts:

Was ist im Kern geplant?

Fachkräfte mit Berufsabschluss und Deutschkenntnissen aus Nicht-EU-Staaten sollen zur Arbeitsplatzsuche für sechs Monate nach Deutschland kommen dürfen - aber nur, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Für abgelehnte Asylbewerber, die mit Duldungsstatus im Land sind, soll es nach bundesweit geltenden Regeln eine Arbeitserlaubnis und einen sichereren Aufenthaltsstatus geben. Wie der aussehen kann, ist aber noch völlig unklar.

Wer durfte jetzt schon kommen, um sich hier einen Job zu suchen?

Bisher war das nur für Ausländer mit Hochschulabschluss möglich. Sie können jetzt schon nach Deutschland kommen, um sechs Monate lang auf Jobsuche zu gehen. Allerdings nur dann, wenn sie einen deutschen oder einen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss haben. Außerdem müssen sie nachweisen, dass sie für ihren Lebensunterhalt in diesem halben Jahr selbst aufkommen. Arbeiten dürfen sie in dieser Zeit nicht. Da der Fachkräftemangel aber auch nicht-akademische Berufe betrifft, wird dieser Kreis jetzt erweitert.

Wen betrifft die Neuregelung konkret?

Nach Darstellung des Innenministeriums würden vor allem Menschen profitieren, die auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise gekommen sind. "Es gibt aus den Jahren 2015 und 2016 eine Gruppe von Personen, die in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft gut integriert sind und aus verschiedenen Gründen nicht abgeschoben werden können", hieß es. "Gleichzeitig wollen wir für die Zukunft unter anderem mit Ankerzentren dafür sorgen, dass Asylverfahren beschleunigt und abgelehnte Asylbewerber schneller abgeschoben werden."

Was sollen Fachkräfte mitbringen für einen Job in Deutschland?

Sprachkenntnisse und eine qualifizierte Ausbildung. Diese muss aber nicht unbedingt deutschen Standards entsprechen, 18-monatige Nachschulungen hierzulande sind auch heute schon möglich und sollen stärker genutzt werden. IT-Fachkräfte und Kräfte aus anderen Branchen mit besonderem Bedarf sollen auch ohne formale Qualifikation kommen dürfen, falls sie genug Erfahrung haben. Sprachkurse des Goethe-Instituts will die Bundesregierung stärker fördern. Besonders um Gesundheits- und Pflegekräfte soll geworben werden.

Quelle: dpa

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